Untergraben der Persönlichkeitsrechte
Datenschützer gegen Daten-Austausch von Polizei und Geheimdiensten
Forderungen, im Zuge der Terrorbekämpfung "alle Daten in einen Topf zu werfen, aus dem jeder fischen kann", seien überzogen, betonte Schaar. Es sei problematisch, wenn die Polizei etwa Zugriff auf Daten bekomme, die mit geheimdienstlichen Mitteln erfasst worden seien.
Zudem sei ihm kein Fall bekannt, in dem der Datenschutz eine Verfolgung Terrorverdächtiger behindert habe. Eine bessere Kooperation und ein Datenaustausch nur der Geheimdienste untereinander seien dagegen unproblematisch, fügte der Datenschützer hinzu.
Auf ihrer 67. Konferenz in Saarbrücken wandten sich die Datenschützer auch gegen die umfassende Übermittlung von Flugpassagierdaten an die USA. Es würden zu viele Daten erhoben, diese würden zu lange gespeichert und es gebe keine Zweckbindung, kritisierte Schaar. So wandten sich Experten unter anderem auch deutlich gegen eine automatische Erfassung der Autokennzeichen auf den Autobahnen. Deshalb lehnten sie einstimmig die Registrierung von Autokennzeichen auf den Autobahnen ab. Die durch das Mautsystem geschaffene Infrastruktur ermögliche einen weitgehenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, hieß es in einer Entschließung.Dabei gehe es nicht darum, eine Strafverfolgung zu verhindern, betonte der Vorsitzende der Konferenz, der saarländische Datenschutzbeauftragte Karl Albert. Aber es müsse verhindert werden, dass generell erfasst werde, wer wann auf welche Autobahn auffahre. Technisch sei eine Beschränkung der Erfassung auf bestimmte Kennzeichen möglich.
Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Einschränkung des Großen Lauschangriffes forderten die Datenschützer die Ermittlungsbehörden auf, dessen Vorgaben schon jetzt zu beachten. Außerdem werde die Entscheidung auch Auswirkungen auf die allgemeine Telefonüberwachung haben, sagte Schaar. Hier seien Privatgespräche zukünftig besser geschützt.
Insgesamt warnten die Experten vor der Einführung einheitlicher Personennummern. Es bestehe die Gefahr, dass bei einer Zusammenführung etwa von Steuer- und Sozialversicherungsnummern ein Persönlichkeitsprofil erstellt werden könne. Ziel der regelmäßigen Konferenz der Datenschutzbeauftragten ist es, eine einheitliche Anwendung der Richtlinien und Gesetze in Deutschland zu gewährleisten.
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Am 26. Mär. 2004 unter:
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