Asylrecht
Zweitehefrau kann Aufenthaltsbefugnis in Deutschland verlangen
Das Begehren der Zweitehefrau, ihren Aufenthalt zu legalisieren,sei unter den vorliegenden Umständen schutzwürdig, hieß es in der Begründung der Koblenzer Richter. Zwar gelte das sogenannte Ehegattenprivileg nach den hiesigen kulturellen Wertvorstellungen grundsätzlich nur für einen Ehepartner. Der freiwilligen Ausreise der Zweitehefrau stünden derzeit aber Hindernisse entgegen, die sie nicht zu vertreten habe.
Ihre Ehe sei in Deutschland rechtlich anerkannt. Außerdem verlange sie lediglich eine rechtliche Absicherung ihres schon seit vielen Jahren währenden und von der Stadt Ludwigshafen hingenommenen Aufenthaltes an der Seite ihres Mannes. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
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Am 29. Mär. 2004 unter:
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