Hochwasserschutz
Kabinett beschließt mehr Raum für Flüsse
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) begründete die Vorlage mit Milliardenschäden durch Überschwemmungen. "Wir müssen den Flüssen wieder mehr Raum geben", sagte er. Allein die Flutkatastrophe an der Elbe vor zwei Jahren, bei der 21 Menschen ums Leben kamen, habe Sachschäden in Höhe von neun Milliarden Euro verursacht. Daher komme es darauf an, jetzt "Schadenvorsorge" zu betreiben.
Mit dem Gesetzentwurf werden bundeseinheitliche Vorgaben zum Hochwasserschutz angestrebt. So müssen die Länder nicht nur Überschwemmungsgebiete für ein so genanntes 100-jähriges Hochwasser ausweisen, auch wird die Kategorie überschwemmungsgefährdetes Gebiet eingeführt. Dabei handelt es sich um Flächen, die bei Deichbrüchen überflutet werden könnten. "Dem Menschen muss klar werden, dass auch Deiche nicht absolut vor Hochwasser schützen", betonte der Minister.
Drastische Auswirkungen wird das Gesetzesvorhaben auch auf den Ackerbau haben. In den festgelegten Überschwemmungsgebieten muss der Ackerbau bis 2012 grundsätzlich eingestellt werden. Dadurch soll eine Bodenerosion vermieden und die Weiterleitung von Schadstoffen bei einer eventuellen Überschwemmung verhindert werden. Außerhalb der Abflussgebiete soll Ackerbau unter Auflagen weiterhin möglich sein.
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes werden die Länder ferner verpflichtet, innerhalb von vier Jahren flussgebietsbezogene Pläne aufzustellen. Diese können auch Deichverlegungen, Rückhaltung von Niederschlagswasser sowie die Wiederherstellung von Auengebieten vorsehen.
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Am 03. Mär. 2004 unter:
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