25 Jahre EG-Vogelschutzrichtlinie
Fortschritte bei der Meldung von EU-Vogelschutzgebieten in Hessen
Die EG-Vogelschutzrichtlinie vom 2. April 1979 hat erstmals den Gedanken umgesetzt, dass Natur keine Grenzen kennt und unsere Vögel über Ländergrenzen hinweg geschützt werden müssen. Die Mitgliedstaaten haben in der Richtlinie einen strengen Schutz für alle in der EU vorkommenden Vogelarten festgelegt. Für bestimmte Arten müssen Schutzgebiete eingerichtet werden. In Hessen gibt es bisher 48 europäische Vogelschutzgebiete die 1,9 Prozent der Landesfläche einnehmen. Im Vergleich zu anderen Ländern wie Belgien (14,1 Prozent) oder die Niederlande (24,1 Prozent) war dies bisher viel zu wenig, denn die bedrohten Vogelarten konnten damit nicht annähernd gesichert werden.
Sowohl die Vorschriften für Artenschutz und Jagd als auch die Einrichtung der Schutzgebiete hätten eigentlich bis 1981 umgesetzt sein müssen. Die Europäische Kommission hatte aufgrund einer Beschwerde des NABU daher bereits 1992 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Diese kann bei Nichterfüllung der Richtlinie in eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof münden.
In Hessen hat der NABU eine Liste der "Important Bird Areas" (IBAs) zusammengestellt. Darin wurden die wichtigsten Vogelschutzgebiete Hessens identifiziert und abgegrenzt. Auf dieser Basis verlangt die EU-Kommission umfangreiche Nachmeldungen. Die Pläne der Landesregierung entsprechen in weiten Bereichen den Forderungen des Naturschutzbundes. Ergänzungen sind nach Ansicht des NABU jedoch noch für den Steinkauz notwendig, für den Hessen eine bundesweite Verantwortung besitzt, weil hier die Schwerpunktverbreitung liegt.
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Am 31. Mär. 2004 unter:
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