Tierschutzvereine
Recht auf Verbandsklage
Tierschützer begrüßten die Gesetzesinitiative. Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagte, mit der Verbandsklage könnten bisher unbestimmte Rechtsbegriffe wie "artgerechte Haltung" einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Eine Klageflut von Tierschutzverbänden ist nach Ansicht Apels nicht zu erwarten. "Wir werden nur in begründeten Fällen von diesem Recht Gebrauch machen", sagte der Tierschützer.
Der Gesetzesentwurf soll am Freitag in den Bundesrat eingebracht werden. Der Entwurf Schleswig-Holsteins sieht ferner eine Klagemöglichkeit gegen größere Anlagen zur Tierhaltung vor.
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Am 08. Mär. 2004 unter:
justizStichworte:
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