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Kein Verfahren gegen Hagens wegen Leichenhandel

Körperwelten

Der Vorwurf des Leichenhandels und der Störung der Totenruhe gegen den Macher der "Körperwelten"-Ausstellung, Gunther von Hagens, bleibt ohne strafrechtlichen Konsequenzen. Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg am Dienstag mitteilte, wird von weiteren Ermittlungen gegen den Leichen-Plastinator abgesehen. Ein strafbares Verhalten liege nicht vor, hieß es zur Begründung. Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund von Presseberichten und Strafanzeigen überprüft, ob sich Hagens beim Bezug seiner Leichen und deren Plastination strafbar gemacht hat.

Gegen den Ausstellungs-Veranstalter war zunächst im November vom Magazin "Stern" der Vorwurf erhoben worden, er habe in Kirgisien Leichen ungeklärter Herkunft erworben und sie ohne zu Lebzeiten erteilter Einwilligung plastiniert.

Im Januar berichtete schließlich unter anderem "Der Spiegel", dass Hagens in China angeblich herrenlose Leichen sowie die Körper von Hingerichteten gekauft haben soll. In einer privaten Strafanzeige wurde ihm darüber hinaus zur Last gelegt, allein mit seiner Ausstellung die Totenruhe zu stören.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Straftatbestand der Störung der Totenruhe aber in keinem Fall erfüllt. Bei dem Erwerb von Leichen ungeklärter Herkunft liege keine "unbefugte Wegnahme des Körpers" vor. Dies wäre nur der Fall, wenn Hagens gegen den Willen von Angehörigen gehandelt hätte.

Den Angaben zufolge sollen sowohl die zuständigen Stellen in Kirgisien als auch in China ihre Einwilligung für den Verkauf der Leichen gegeben haben. Selbst wenn diese in rechtswidriger Weise über den jeweiligen Leichnam verfügt haben sollten, liege nach deutschem Strafrecht keine "unbefugte Wegnahme" vor.