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Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Nitrofen-Skandal eingestellt

Norddeutsche Saat- und Pflanzgut AG

Die Ermittlungen gegen die Norddeutsche Saat- und Pflanzgut AG (NSP) im Zusammenhang mit dem Nitrofen-Skandal sind eingestellt worden. Das berichtet die Verbraucherorganisation Foodwatch unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung des Verfahrens damit, dass gemäß den Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechtes entweder eine konkrete Gesundheitsgefährdung von Verbrauchern oder Vorsätzlichkeit nachgewiesen werden müsse. Für beide Vorwürfe seien jedoch keine hinreichenden Beweise erbracht worden. Lediglich Anhaltspunkte für fahrlässiges Verhalten lägen vor, weshalb das Verfahren nun an die zuständigen Verwaltungsbehörden zur Überprüfung gehe. Die NSP war Mieterin einer Lagerhalle in Malchin, die zu DDR-Zeiten als Lager für Pflanzenschutzmittel diente.

Mindestens 1.000 Tonnen Ökogetreide seien im Sommer 2001 in der Halle eingelagert und später an Mischfutterhersteller und Geflügelbetriebe ausgeliefert worden. Anfang 2002 habe dann das Labor des Babynahrungsherstellers Hipp in Fleischproben Nitrofenwerte gefunden, die bis zum 600-fachen über dem erlaubten Grenzwert lagen.

Das Pestizid Nitrofen wurde in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt, war jedoch wegen krebserregender Wirkung bereits Mitte der 80er Jahre in den USA verboten und durfte auch in Deutschland nicht mehr angewandt werden. "Der Nitrofenfall folgt dem üblichen Muster der Lebensmittelskandale der letzten Jahre. Erst geben Politiker vollmundige Erklärungen ab, doch dann bleibt alles beim Alten.", kritisiert foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Renate Künast habe zwar im Bundestag gefordert: "Die Täter müssen bestraft werden!". Aber außer einer Verschärfung von Meldepflichten im Futtermittelbereich sei nichts passiert.

Die Organisation befürchtet, dass sich Skandale wie Nitrofen sich bei der geringen abschreckenden Wirkung von Ordnungsgeldbußen wiederholen werden. Futter- und Lebensmittelkontaminationen müssten deshalb auch bei Fahrlässigkeit Straftatbestand werden und empfindlich geahndet werden. Umfassende Haftungspflichten nach dem Verursacherprinzip seien nötig, damit Futtermittelhersteller ein starkes Eigeninteresse entwickeln, Belastungen von Futter- und damit auch von Nahrungsmitteln von vorneherein zu vermeiden.