Einweg-Lobby verliert erneut
Oberverwaltungsgericht hält Dosenpfand für vollständig rechtmäßig
Die klagenden Unternehmen wollten erreichten, dass die Pfandpflicht für Getränke-Einwegverpackungen für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den anhängigen Klageverfahren ausgesetzt wird. Sie beriefen sich in erster Linie darauf, dass die EG-Kommission im Oktober 2003 ein Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat, weil die deutsche Verpackungsverordnung, die das Einsetzen der Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen vorsieht, europarechtswidrig in die Praxis umgesetzt worden sei. Dabei bezog sich die Kritik der EU-Kommission nur auf die Übergangsregelungen, die der Handel verlangt hatte.
Das Oberverwaltungsgericht hatte jedoch keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht und bewertete das Interesse der Unternehmen an der Aussetzung der Pfandpflicht niedriger als das öffentliche Interesse an deren - dem geltenden deutschen Recht entsprechenden - Beibehaltung. Selbst die von der Kommission kritisierten Insellösungen werden als eine zulässige Umsetzung angesehen. Ein mögliches "Versäumnis der Einrichtung adäquater Rücknahmesysteme" falle in die Risikosphäre der die Pfandpflicht ablehnenden Unternehmen und könne nicht dem Staat zugerechnet werden.
Das Gericht habe "letzte Hoffnungen der Dosenlobby auf Aussetzung des Dosenpfandes" beseitigt, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Kläger hätten in den vergangenen drei Jahren einen traurigen Rekord aufgestellt: Alle 12.000 Klagen, die Handelsketten wie Metro, Rewe und Tengelmann und große Einwegabfüller angeführt hatten, seien gescheitert.
Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels betonte, seit Einführung des Dosenpfandes seien in seinem Bereich 6.000 Arbeitsplätze neu entstandenen. Auch der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien verwies auf die mehr als 1.000 neuen Arbeitsplätze und hohe Investitionen in neue Abfüllanlagen, Mehrweggebinde und Logistik.
Rechtsanwalt Remo Klinger, Klagevertreter der Mehrwegallianz, nannte die Entscheidung "eine schallende Ohrfeige" für die EU-Kommission. Sie bestätige, dass das Vorgehen der Kommission gegen das Pflichtpfand allein politisch und emotional begründet sei. Eine rechtliche Grundlage gebe es nicht. "Die Kommission wäre gut beraten, das gegen Deutschland geführte Verfahren einzustellen", sagte Klinger. Andernfalls werde dies der Europäische Gerichtshof tun.
OVG Berlin, AZ: OVG 2 S 38.03, OVG 2 S 32.03 bis OVG 2 S 34.03 - Beschlüsse vom 15. April 2004
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Am 16. Apr. 2004 unter:
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