Länder-Finanzminister
Steuer-Subventionen für schwere Geländewagen sollen überprüft werden
Bislang gelte der Grundsatz, dass unter 2,8 Tonnen Gewicht nach Hubraum besteuert werde und über 2,8 Tonnen nach zulässigem Gesamtgewicht. Wenn man diese Grenze wegen der zunehmenden Zahl der Geländewagen verändern wolle, müsse man genau prüfen, wen man damit treffe. Neben den so genannten Fun-Fahrzeugen profitierten von der Steuervergünstigung auch Handwerker, Winzer oder Bergbauern, die geländegängige Fahrzeuge von Berufs wegen bräuchten. Der Sprecher ergänzte, zwar habe der Bund hier die Gesetzgebungskompetenz, die Einnahmen aus der Kfz-Steuer kämen aber den Ländern zu. Deshalb sei deren Votum von "maßgeblichem Interesse".
Faltlhauser forderte die Bundesregierung auf, ein Gesamtkonzept vorzulegen. Sprecher der Finanzministerien von Mecklenburg-Vorpommern und des Saarlandes sagten, das Gesetz müsse "geändert werden, weil es ungerecht ist". Auch in Brandenburg hieß es laut Zeitung: "Dazu müsste es eine Bundesratsinitiative geben." Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) erwartet von der Bundesregierung "ein vernünftiges Kfz-Steuer-Gesetz, das solche Ausnahmen nicht mehr zulässt".
Die schweren Luxus-Geländewagen wie der VW-Touareg sparen nach Berechnungen der Deutschen Umwelthilfe rund 75 Prozent der Kraftfahrzeugsteuer. Dabei sind sie wegen extrem hoher Benzinverbräuche und schlechter Abgaswerte besonders umweltschädlich.
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Am 16. Apr. 2004 unter:
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