Mahnverfahren kommen
200.000 verweigern Praxisgebühr
KBV-Sprecher Roland Ilzhöfer sagte, bezogen auf 70 Millionen Versicherte und rund 125 Millionen Abrechnungsfälle pro Quartal seien 200 000 Fälle ein "verschwindender Anteil". Aus den ersten drei Monaten lägen bereits die genauen Zahlen für die Kassenärztlichen Vereinigungen Hamburg und Niedersachsen vor; aus anderen Bezirken gebe es Berechnungen. Bei den 200 000 bundesweit offenen Rechnungen handele es sich um eine Hochrechnung, die aber verlässlich sei.
Die säumigen Versicherten sind in einer ersten Stufe bereits von ihrem Arzt an ihre Zahlungspflicht erinnert worden. Als nächstes erhalten sie von ihren Kassenärztlichen Vereinigungen Mahnschreiben. Eventuell werden diese aber auch von den Krankenkassen versendet. In den Schreiben werden die Versicherten aufgefordert, zusätzlich zu den zehn Euro eine Mahngebühr von vier Euro zu entrichten. Kommen sie weiter nicht der Aufforderung nach, wird ein Inkassoverfahren eingeleitet und ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Dies kann laut KBV-Sprecher Roland Stahl für die Versicherten "richtig teuer" werden. Je nach Aufwand rechnet die KBV mit Kosten von mehr als 100 Euro.
Die FDP forderte wegen der jüngsten Querelen erneut die Abschaffung der Praxisgebühr. Die hohe Anzahl von Verweigerern zeige, wie wenig diese Form der Zuzahlung von der Bevölkerung akzeptiert werde, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dieter Thomae. Die Bürger seien unzufrieden mit der zwischen Rot-Grün und der Union ausgehandelten Gesundheitsreform. Die Praxisgebühr sei "zu bürokratisch" und verursache durch die Mahnverfahren hohe Kosten.
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Am 16. Apr. 2004 unter:
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