Länder wollen mitentscheiden
Bundesrat legt Einspruch gegen Gesetz zu Emissionshandel ein
Das TEHG legt die Grundlagen für den Emissionshandel fest. Der am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedete Nationale Allokationsplan zur Verteilung der Luftverschmutzungsrechte auf die jeweiligen Industrieanlagen baut darauf auf, ist aber noch nicht vom Bundestag verabschiedet.
Die Grundidee des Emissionshandels besteht darin, dass den Industrieunternehmen über Zertifikate eine bestimmte Ausstoßmenge an Kohlendioxid zugebilligt wird. Kommt ein Unternehmen mit weniger Zertifikaten aus, etwa durch Investitionen, können diese Scheine veräußert werden. Unternehmen, die mehr brauchen, müssen dagegen zukaufen. Der EU-weite Emissionshandel soll Anfang 2005 in Kraft treten.
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