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Kinderwahlrecht im Bundestag umstritten

Pro und Contra aus allen Fraktionen

Die mögliche Einführung eines Kinderwahlrechts bleibt im Bundestag umstritten. In der Debatte über einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag für ein "Wahlrecht von Geburt an" warben Abgeordnete aus allen Fraktionen am Donnerstag für eine entsprechende Verfassungsänderung. Sowohl aus den Reihen der Opposition als auch aus der rot-grünen Koalition wurden aber auch deutliche Bedenken gegen ein solches Vorhaben laut.

Der FDP-Abgeordnete Klaus Haupt, einer der Initiatoren des Gruppenantrags, betonte, es gehe dabei auch um die Generationengerechtigkeit und die Rolle der Familie in der Gesellschaft. Haupt verwies darauf, dass laut Grundgesetz "alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht". Derzeit werde die Staatsgewalt aber nur von 80 Prozent des Volkes legitimiert.

Auch der SPD-Parlamentarier Rolf Stöckel betonte, dass durch die Begrenzung des Wahlrechts knapp 14 Millionen Kinder und Jugendliche von diesem Grundrecht ausgeschlossen seien. Daher plädiere er für ein Wahlrecht ab Geburt. Bis dieses Wahlrecht von den Heranwachsenden persönlich ausgeübt werden könne, sollten die Eltern dies stellvertretend übernehmen. Ausdrücklich wollte Stöckel eine "Absenkung der persönlichen Wahlrechtsausübung" auf 16 oder 14 Jahre nicht ausschließen.

Die CDU-Abgeordnete Ingrid Fischbach warnte dagegen vor einem "moderneren Klassenwahlrecht" zugunsten der Eltern. Auch stelle sich die Frage, was bei unterschiedlichen politischen Ansichten von Kindern und Eltern oder unter den Eltern geschehen solle, sagte sie. Zudem lasse sich nicht sicherstellen, dass Eltern das Stimmrecht tatsächlich im Interesse ihrer Kinder ausüben.

Die Grünen-Parlamentarierin Irmingard Schewe-Gerigk wandte sich gleichfalls gegen ein "Elternwahlrecht", bei dem die Eltern pro Kind eine zusätzliche Stimme erhielten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen, sei beispielsweise eine Absenkung des Wahlalters effektiver.

Mit dem zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesenen Antrag soll die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfes für die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt aufgefordert werden. Die dazu erforderliche Grundgesetzänderung würde eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich machen. Zu den Unterstützern des Antrags zählen auch Parlamentspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sowie seine Stellvertreter Hermann Otto Solms (FDP) und Antje Vollmer (Grüne).

Für ein Kinderwahlrecht machte sich derweil auch der Deutsche Kinderschutzbund stark. "Es gibt verfassungstechnisch keinen Grund, Kinder vom Wahlrecht auszuschließen", sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers. Auch er plädiere daher für ein Wahlrecht von Geburt an. Allerdings wandte er sich dagegen, dass Eltern das Stimmrecht ihrer Kinder stellvertretend ausüben. Dies widerspreche dem demokratischen Prinzip, dass den Stimmen aller Bürger dasselbe Gewicht zukommen müsse.