Ausländische Lieferanten benachteiligt
EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen Pflichtpfand ein
EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein bemängelt, dass es kein bundesweites funktionierendes Rücknahmesystem gibt. Daraus schließt er, dass der Handel das Angebot pfandpflichtiger Verpackungen verringern werde. Da ausländische Getränkeanbieter vor allem auf Einwegverpackungen setzten, seien sie damit benachteiligt. Die Kommission bleibe aber zuversichtlich hinsichtlich einer einvernehmlichen Lösung, die eine Klage vor dem Gerichtshof überflüssig mache, so Bolkenstein.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin wies die Vorwürfe als "völlig an der Realität vorbei" zurück. Weiterhin kritisierte es, dass die Kommission konstruktive Lösungen in der Umsetzung der Pfandpflicht behindere und Marktdaten und Entwicklungen wie den aktuellen Zusammenschluss der beiden führenden Rücknahmesysteme ignoriere. Die Deutsche Umwelthilfe wies darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht in Berlin erst kürzlich europarechtliche Einwände gegen das Pfand zurückwies.
Die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt sieht sich durch die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission die Vermutung bestätigt dass die geltenden Pfandvorschriften nicht durch Belange des Umweltschutzes gerechtfertigt seien, sondern vorrangig Geschäftsinteressen einzelner Marktteilnehmer bedienten. Leidtragender sei dabei vor allem der Verbraucher, der eine geringere Auswahl bei Getränken habe, höhere Preise zahle und entleerte Verpackungen zu verschiedenen Verkaufsstellen zurücktragen müsse.
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