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Ökosteuer ist verfassungsgemäß

Keine Bedrohung

Die Ökosteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag in Karlsruhe. Der Erste Senat verwarf damit die Verfassungsbeschwerden von zwei gewerblichen Kühlhausbetreibern und fünf europaweit agierenden Speditionsunternehmen. Die Kläger sahen sich durch die erhöhten Steuern auf Strom und Kraftstoff in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und in ihrer beruflichen Existenz bedroht. Die Karlsruher Richter kamen hingegen zu dem Schluss, dass durch die Ökosteuer weder die Berufsfreiheit noch die Eigentumsgarantie der Beschwerdeführer verletzt wird. Ihr Ausschluss von strom- und mineralölsteuerlichen Vergünstigungen verstoße auch nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

Die steuerliche Mehrbelastung der Beschwerdeführer im Vergleich zum Produzierenden Gewerbe sei erlaubt. Dieser Wirtschaftszweig dürfe "im Interesse der Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch steuerliche Vergünstigungen vor Wettbewerbsnachteilen geschützt werden".

Die rot-grüne Bundesregierung hatte zum 1. April 1999 erstmals eine Stromsteuer eingeführt und eine stufenweise Anhebung der Steuern auf Benzin, Gas und Heizöl festgeschrieben, um damit den Energieverbrauch zugunsten der Umwelt zu drosseln. Die letzte und fünfte Ökosteuer-Stufe trat am 1. Januar 2003 in Kraft. Ziel war zugleich eine Belebung des Arbeitsmarktes durch eine Senkung der Lohnnebenkosten, weil der Großteil der Steuereinnahmen in die Rentenkassen fließt und für stabile Beiträge sorgen soll.

Diese Zweckbindung der Ökosteuer-Einnahmen und die damit verbundenen "Lenkungsziele" stuften die Richter als "verfassungsrechtlich unbedenklich" ein. "Die gezielte Höherbelastung bestimmter steuerlicher Verbrauchstatbestände kann insbesondere auch durch umweltpolitische Zwecke gerechtfertigt werden", heißt es in dem 43-seitigen Urteil. Strom- und Mineralölsteuer seien "zulässige Verbrauchssteuern", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

(AZ: 1 BvR 1748/99 und 1 BvR 905/00 - Urteil vom 20. April 2004)