Verwaltungsgericht Köln
Wehrpflicht ist willkürlich und daher rechtswidrig
Die seit Juli letzten Jahres geltenden Richtlinien nehmen größere Gruppen von Wehrpflichtigen von vornherein von einer Einberufung aus. Dies betrifft u.a. Verheiratete, über 23-jährige und Wehrpflichtige, die mit dem eingeschränkten Tauglichkeitsgrad "T 3" gemustert worden sind. Für diese weit gehenden Ausnahmen gebe es keine gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Nach der neuen Einberufungspraxis könne nicht mehr davon die Rede sein, dass die Wehrpflicht allgemein greife, also normalerweise jeden jungen Mann betreffe. Aktuell würden nur noch weniger als die Hälfte der für eine Einberufung in Frage kommenden jungen Männer überhaupt zum Kriegsdienst herangezogen. Damit verstoße die neue Einberufungspraxis gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes. Jeder Wehrpflichtige könne sich deshalb darauf berufen, von willkürlichen Akten der Verwaltung verschont zu bleiben, und verlangen, dass er ebenfalls nicht einberufen werde.
Die weitere Personalplanung der Bundeswehr sieht vor, dass zukünftig nur noch jeder Zehnte eines Jahrgangs zum Grundwehrdienst einberufen werden kann. Bis zum Jahr 2007 werden die Dienstposten für Grundwehrdienstleistende in der Bundeswehr auf 30.000 reduziert. Bei einem neunmonatigen Wehrdienst könnten rechnerisch 40.000 Einberufungen vorgenommen werden. Angesichts von Jahrgangsstärken von über 400.000 jungen Männern werde deutlich, dass nun nicht mehr von "allgemeiner Wehrpflicht" oder auch nur ansatzweise von "Wehrgerechtigkeit" gesprochen werden könne, erklärte die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär.
Dennoch sei es falsch, auf die juristische Abschaffung zu vertrauen, so die Kampagne. Wehrpflicht sei, dies habe das Bundesverfassungsgericht bei seiner Wehrpflicht-Entscheidung im Jahr 2002 deutlich gemacht, Teil der "Staatsräson" und entziehe sich deshalb einer rechtsstaatlichen Überprüfung. Es gelte deshalb, den politischen Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen.
Gesellschaftlicher und öffentlicher Druck sei auch deshalb nötig, weil im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Wehrpflicht eine typisch deutsche Forderung nach einem massiv Grundrechte einschränkenden "Pflichtjahr" erhoben werde, neuerdings von Innenminister Schily und Justizministerin Zypries im Rahmen der "Terrorabwehr".
Das Verwaltungsgericht Köln stellte sich mit seiner Entscheidung ausdrücklich gegen andere Verwaltungsgerichte, die die Einberufungsregeln zwar auch als rechtswidrig bezeichnet hatten, jedoch den Betroffenen trotzdem keinen Schutz vor Einberufung zubilligen wollten. Mit dem am Mittwoch gefällten Urteil im Hauptsacheverfahren haben die Richter nun den Weg frei gemacht für eine bundeseinheitliche rechtliche Klärung: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
VG Köln, Aktenzeichen 8 K 154/04
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Am 21. Apr. 2004 unter:
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Bundeskabinett will "Strahlenpass" einführen »

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