Warnung vor Chaos

Landkreise klagen gegen Arbeitslosengeld II

Die bayerischen Landkreise wollen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts stoppen. Das Präsidium des Landkreistages beschloss am Donnerstag, dass die Landkreise einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen, um das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.1.2005 zu verhindern. Die Landräte befürchteten ein Chaos, hieß es zur Begründung.

"Mir tun schon heute die Menschen leid, wenn sie zu Jahresbeginn vor verschlossenen Türen stehen und niemand bei der Agentur für Arbeit in der Lage sein wird, ihnen die berechtigten Wünsche nach Geldleistungen für sich und ihre Familien zu erfüllen", betonte der Präsident des Bayerischen Landkreistags und Landrat des Landkreises Cham, Theo Zellner.

Die Landkreise könnten dann nicht mehr helfen, weil sie für das Arbeitslosengeld II nicht verantwortlich seien. Und für die Kosten für Unterkunft und Heizung, für die die Kommunen dem neuen Gesetz zufolge zuständig sind, könne man wegen der großen finanziellen Probleme auch nicht aufkommen. Wegen eines Nettodefizits der bayerischen Kommunen von jährlich 576 Millionen Euro sei man dafür "nicht mehr leistungsfähig". Mit dem Gang nach Karlsruhe werde deshalb die Notbremse gezogen.

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