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Verfassungsrichter fordert Volksabstimmung über EU-Verfassung

"Nicht transparent"

Der für Europarecht zuständige Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß verlangt eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung in Deutschland notfalls auch gegen die Regeln im Grundgesetz. "Ein Referendum ist notwendig", sagte Broß dem Nachrichtenmagazin "Focus". Das gelte unabhängig von der Frage, ob ein solches nach nationalem Verfassungsrecht geboten oder verboten wäre.

Den bisherigen Weg, einen Verfassungsvertrag für Europa zu erarbeiten, bezeichnet das Mitglied des Zweiten Senats als "nicht transparent". Schon deshalb sei es geboten, dass die Deutschen darüber abstimmten. Die Politiker hätten noch einmal die Chance, sich zu vergewissern, "was sie da tun". Öffentlich-rechtliche Strukturen bei Verkehr, Energie, Versicherungen und Banken würden zertrümmert, "und was noch nicht zerschlagen ist, steht auf der Agenda", sagte der Richter. "Wir geben einen Teil unserer Souveränität ab, den wir nur noch über einen Austritt zurückholen können."

Gegen eine Volksabstimmung zur EU-Verfassung hat sich dagegen Broß´ Senatskollege Udo Di Fabio ausgesprochen. Ein Referendum sei im Grundgesetz "rechtlich nicht vorgesehen", sagte er. Zudem würde es seiner Ansicht nach "eine Akklamationsveranstaltung, weil sich keine Partei gegen die EU-Verfassung stark machen würde". Aber auch Di Fabio sieht Risiken: "Die Brüsseler Institutionen werden mit dem Verfassungsvertrag ein Stück Selbstermächtigung in Anspruch nehmen." Das sei genau die Dynamik, die in Gang kommen werde.