Norddeutschland

Kopftuchverbot für Lehrerinnen jetzt auch in Niedersachsen

Als zweites Bundesland hat am Mittwoch Niedersachsen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen erlassen. Mit der Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes soll die Einhaltung des Neutralitätsgebotes sichergestellt werden. Darauf hatten sich bereits Anfang März die Regierungsfraktionen von CDU und FDP mit der SPD geeinigt. Dem Paragrafen 51 des Schulgesetzes ist der Satz hinzugefügt worden: "Das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften in der Schule darf keine Zweifel an der Eignung der Lehrkraft begründen, den Bildungsauftrag der Schule auch in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht überzeugend vermitteln zu können."

Als erstes Bundesland hatte Anfang April Baden-Württemberg Lehrerinnen im Unterricht das Tragen von Kopftüchern verboten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2003 entschieden, dass moslemischen Lehrerinnen nur durch Gesetz das Tragen eines Kopftuchs untersagt werden dürfe. Anlass des Urteils war die Klage einer Lehrerin, die in Baden-Württemberg wegen ihres Beharrens auf einem Kopftuch nicht unterrichten durfte. Inzwischen haben auch andere Bundesländer entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!