Norddeutschland
Kopftuchverbot für Lehrerinnen jetzt auch in Niedersachsen
Als erstes Bundesland hatte Anfang April Baden-Württemberg Lehrerinnen im Unterricht das Tragen von Kopftüchern verboten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2003 entschieden, dass moslemischen Lehrerinnen nur durch Gesetz das Tragen eines Kopftuchs untersagt werden dürfe. Anlass des Urteils war die Klage einer Lehrerin, die in Baden-Württemberg wegen ihres Beharrens auf einem Kopftuch nicht unterrichten durfte. Inzwischen haben auch andere Bundesländer entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht.
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Am 28. Apr. 2004 unter:
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