Neues Baugesetzbuch

Windkraft-Wildwuchs gestoppt, Hochwasser nicht

Der Bundestag hat am Freitag die Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Nach Angaben des Naturschutzbundes (NABU) haben Kommunen nun bessere Möglichkeiten, unerwünschte Windkraftanlagen zu verhindern. Biomasse-Anlagen von Landwirten würden dagegen künftig privilegiert. Der NABU reagierte enttäuscht. Trotz einzelner Verbesserungen gegenüber geltendem Recht habe man sich bei den Änderungen im Wesentlichen auf die ohnehin zwingende Umsetzung von EU-Recht beschränkt. Der Bundestag habe eine wichtige Chance vergeben, das Städtebaurecht an die Notwendigkeiten des demographischen Wandels, des Hochwasserschutzes und der bedrohlichen Haushaltssituation in den Kommunen anzupassen, sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt.

"Von Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeitszielen ist die Entscheidung leider weit entfernt", kritisierte Tennhardt. So sei das Städtebaurecht auch nach der Novellierung noch immer auf Städtewachstum angelegt. Hier sei eine der seltenen Chancen vertan worden, im Städtebau die Weichen endlich in Richtung Innenentwicklung zu stellen, kritisierte der NABU. Die Novellierung hätte zu einem Leitprojekt der von der Bundesregierung angekündigten "Strategie zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme" werden können. Allerdings hätte dazu beispielsweise die so genannte Bodenschutzklausel verschärft werden müssen, um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden zukünftig klar vorzuschreiben. "Die Gemeinden hätten zur Aufstellung eines Baulücken- und Brachflächenkatasters verpflichtet werden müssen, statt es bei einer Kann-Bestimmung zu belassen", so Tennhardt.

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches hätten nach Ansicht des NABU die Umnutzungen in Überschwemmungsgebieten im Sinne eines vorbeugenden Hochwasserschutzes grundsätzlich für unzulässig erklärt werden müssen. Für verfehlt und unzeitgemäß hält der NABU auch den Fortbestand baurechtlicher Privilegien für die gewerbliche Tierhaltung. "Wir dürfen Massentierhalter doch nicht auf eine Stufe stellen wie bäuerliche Landwirtschaftsbetriebe", sagte Tennhardt.

Ein weiterer Kritikpunkt des NABU betrifft die jetzt neue Privilegierung für das Errichten von Biomasseanlagen in der freien Landschaft. "Damit wird in die falsche Richtung gesteuert, denn an sinnvollen Standorten wie etwa in Dorf- und Gewerbegebieten war der Bau von Biomasseanlagen auch zuvor schon allgemein zulässig", so Tennhardt: "Im Interesse einer sinnvollen energetischen Biomassenutzung sollte aus den negativen Erfahrungen mit der Windkraft gelernt werden."

Ende 2003 existierten in Deutschland 15 387 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von über 10,000 MW. Damit ist Deutschland mit Abstand die Nummer Eins bei der Windenergienutzung. Allein in Niedersachsen stehen heute über 4 000 Windenergieanlagen. Bis 2012 will die Bundesregierung den Ausbau von Windkraftanlagen an Land sowie auf der Ost- und Nordsee (Off-Shore) auf ca. 30.000 MW nahezu verdreifachen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) befürchtet, als Folge dieses Ausbaus könne es in den Kommunen zunehmend zu Akzeptanzproblemen kommen.

Nach dem derzeit geltenden Baurecht sind Windkraftanlagen als regenerative Energien bevorzugt zu behandeln und im Außenbereich der Städte und Gemeinden privilegiert zuzulassen. Zugleich wurde den Städten und Gemeinden jedoch die Möglichkeit vom Gesetzgeber eingeräumt, durch Darstellung entsprechender "Konzentrationszonen" in einem rechtskräftigen Flächennutzungsplan die Ansiedlung von Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete zu beschränken.

Wird nun dieser Flächennutzungsplan von den Windenergiebetreibern - wie vielfach geschehen - erfolgreich vor Gericht angefochten, entfällt diese Steuerungsmöglichkeit für die Städte und Gemeinden und die Einzelanträge müssen wieder als im Außenbereich privilegierte Vorhaben grundsätzlich überall genehmigt werden. "Folge ist ein Wildwuchs der Windenergieanlagen, der das Orts- und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt", kritisiert der DStGB.

Die Forderung des DStGB nach Steuerungsmöglichkeiten bei der Ansiedlung von Windenergieanlagen hat der Bundestag erhört. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes dürfen die Kommunen Anträge auf Errichtung von Windanlagen eineinhalb Jahre liegen lassen - bis der Flächennutzungsplan unter Dach und Fach ist. Wenn der NABU recht behält, wird es die gleiche Diskussion demnächst um Biomasse-Anlagen geben.

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