Anschläge vom 11. September
Gericht setzt Haftbefehl gegen mutmaßlichen Terrorhelfer El Motassadeq aus
Der nach wie vor bestehende hinreichende Verdacht rechtfertige die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht. Die durch die nunmehr verbleibende Straferwartung von einem Jahr bis zu zehn Jahren begründete Fluchtgefahr werde durch die sozialen Bindungen des Angeklagten in Hamburg vermindert.
Dringender Tatverdacht bestehe nur noch bei dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, hieß es. El Motassadeq darf vorerst Hamburg nicht verlassen, muss jeden Wohnungswechsel anzeigen, sich zwei Mal wöchentlich bei der Polizei melden und bekommt keinen neuen Pass.
El Motassadeq war im Februar vergangenen Jahres im weltweit ersten Prozess um die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA von dem Hamburger Gericht zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte das Urteil aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Hamburg zurückverwiesen. Die Verteidiger hatten daraufhin die Haftentlassung beantragt.
Am vergangenen Freitag hatte es einen mündlichen Haftprüfungstermin gegeben. Nach Angaben von El Motassadeqs Anwalt Gerhard Strate hatte die Bundesanwaltschaft zu dem Haftprüfungstermin überraschend neue Beweismittel vorgelegt, die den Marokkaner nach Strates Einschätzung entlasten. Dabei habe es sich unter anderem um einen Brief des mutmaßlichen und international per Haftbefehl gesuchten Terroristen Said Bahaji gehandelt, der sich seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf der Flucht befindet. Bahaji schildere in dem Brief an seine Mutter ausführlich die Hintergründe der Anschläge und versichere, El Motassadeq habe damit nichts zu tun.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Hamburger Bürgerschaft, Michael Neumann, nannte die Freilassung El Motassadeqs "schwer nachvollziehbar". Er forderte Innensenator Udo Nagel (für CDU) auf, eine Ausweisung El Motassadeqs vorzubereiten. Nagel dürfe nicht auf Änderungen der Anti-Terror-Gesetze warten, sondern müsse jetzt schon handeln.
Hintergrund des Revisionsverfahrens im Fall El Motassadeq ist der Freispruch des 31-jährigen Marokkaners Abdelghani Mzoudi im vergangenen Februar. Mzoudi musste sich wegen ähnlicher Vorwürfe wie El Motassadeq vor dem Hamburger Gericht verantworten. Doch Mzoudi konnte eine Beteiligung an den Terroranschlägen vom 11. September 2001 nicht nachgewiesen werden.
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Am 07. Apr. 2004 unter:
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