Strom und Fernwärme
Stadtwerke München kassieren nur bei Stromwechslern mehr
99,5 Prozent aller Münchner Fernwärmekunden beziehen nach Angaben der SWM auch Strom von den Stadtwerken. Nur für 0,5 Prozent der Kunden gibt es also überhaupt eine Preiserhöhung.
Wirtschaftlich brauchen die SWM die Preiserhöhung offensichtlich auch nicht: Der an die Stadt München abgeführte Gewinn im Geschäftsjahr 2003 lag mit 60 Millionen Euro rund 18 Prozent über dem Vorjahresergebnis von 51 Millionen Euro.
Die um 4,8 Prozent günstigeren Fernwärmepreise für SWM-Stromkunden widersprechen nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher dem Energiewirtschaftsgesetz, das vorsehe, dass die Netznutzung allen Abnehmern zu gleichen Bedingungen einzuräumen ist. Durch den Bonus werde faktisch die Netznutzung für SWM-Stromkunden vergünstigt.
Der Bund der Energieverbraucher rät allen betroffenen Fernwärmekunden, nur die Fernwärmepreise in Höhe der Preise von Ende 2003 zu entrichten. Gleichzeitig solle den SWM mitgeteilt werden, dass man die Preiserhöhung für unbillig halte und die Stadtwerke um Begründung durch Offenlegung der Preiskalkulation gemäß der Rechtsprechung des des Bundesgerichtshofes bitte.
Dass die Erhöhung nur für einen willkürlich gegriffenen Teil von 0,5 Prozent aller Kunden durchgeführt wurde, sei ein starkes Indiz dafür, dass die Erhöhung überhaupt nicht erforderlich war. Das begründe Zweifel daran, dass die Preisfestlegung wie vorgeschrieben "nach billigem Ermessen" erfolgte. Die als unbillig gerügten Preisbestandteile seien bis zur gerichtlichen Feststellung des Gegenteils nicht fällig. Die Stadtwerke hätten demnach auch kein Zurückbehaltungsrecht, sondern müssten weiterhin Fernwärme liefern.
"Die Erhöhung der Fernwärmepreise in München ist eine unverschämte und unrechtmäßige Bestrafungsaktion für Stromwechsler", empört sich Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. "Damit missbrauchen die Stadtwerke ihr Leitungsmonopol, verstoßen gegen das Gebot billigen Ermessens bei einseitiger Preisfestsetzung, gegen das Diskriminierungsverbot des Energiewirtschaftsgesetzes und das Verbot von Kopplungsgeschäften." Deshalb seien die Preiserhöhungen unwirksam. "Die Stadtwerke behindern durch ihr Verhalten den freien Strommarkt, der zum Vorteil aller Verbraucher von einer Vielfalt von Anbietern und von der ungehinderten Möglichkeit zum Wechsel des Stromversorgers lebt." Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt allen Münchner Stromkunden den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.
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