Naturschutz in Hessen

Fledermaus geschütztes Tier der "Sympathiekamagne für Artenvielfalt"

In seiner Sympathiekampagne zur Artenvielfalt in Hessen stellt der NABU die größte heimische Fledermaus vor: das Große Mausohr. Die europaweit über die FFH-Richtlinie geschützten "Mausohren" gelten in Hessen als stark gefährdet. Um das weltweite Artensterben zumindest in der Europäischen Union zu stoppen, wurde mit der Fauna-lora-abitat(FFH)-Richtlinie ein wichtiges Instrumentarium zum Schutz der Artenvielfalt in Europa geschaffen. In den Anhängen II und IV der Richtlinie werden die Tier- und Pflanzenarten genannt, deren Schutz von heraus­ agender Bedeutung ist. Zu den hessen­weit über 40 bedrohten Tier- und Pflanzenarten gehören allgemein bekannte Arten wie Laub­frosch oder Frauenschuh aber auch seltene und exotisch anmutende Arten wie Kugel­horn­moos oder Schlammpeitzger. Wieder andere Arten sind weiter verbreitet als bisher vermutet, leben aber wie die Wildkatze sehr versteckt. Auch extrem seltene Spezies wie die Euro­päische Sumpfschildkröte, die in Hessen nur noch wenige Restexemplare zählt, gehören dazu.

Um das Artensterben auch in Hessen zu stoppen, präsentiert der NABU in einer Sympathie­kampagne 25 dieser bedrohten FFH-Arten. Neben allgemein Wissenswertem (Historisches, Mythologie oder auch mittelalterliche Koch­rezepte) werden Informationen zur Biologie und zur aktu­ellen Bestands­situa­tion der jeweili­gen Tier- oder Pflanzenart in Hessen zusammen­gefasst. Die wichtigsten Gefähr­dungsfaktoren werden ebenso kurz erläutert wie praktische Schutzmaßnahmen. Der NABU schildert kon­krete Beispiele für Schutzprogramme und Flächenkauf­projekte und zeigt Möglich­keiten auf, wie Naturfreunde zum Schutz der vorge­stellten Art beitragen können. Der NABU stellt Fotos bereit und vermittelt Ansprechpartner in den hessischen Regionen.

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