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Institut für Menschenrechte kritisiert pauschales Kopftuchverbot

Religionsfreiheit

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist über das von mehreren Bundesländern geplante Kopftuchverbot besorgt. Ein generelles Verbot, wie es Baden-Württemberg und Niedersachsen bereits beschlossen haben, entziehe den Lehrerinnen ihr Recht auf Religionsfreiheit, kritisierte Institutsleiter Heiner Bielefeldt am Montag in Berlin.

Bevor eine Schule von einer Lehrerin das Ablegen ihres Kopftuchs fordert, sollte ihr Verhalten im Umgang mit Schülern und Eltern genau überprüft werden. "Alle Menschenrechte hängen miteinander zusammen, ein generelles Kopftuchverbot würde das Menschenrecht der Religionsfreiheit von vornherein ausschließen", sagte Bielefeldt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im September des vergangenen Jahres das Kopftuchverbot für eine Lehrerin aus Baden-Württemberg gekippt. Nun müssen die Bundesländer selbst über gesetzliche Regelungen der Kopftuchfrage an ihren Schulen entscheiden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde nach einem Bundestagsbeschluss 2001 gegründet. Es wird mit Mitteln des Bundesjustizministeriums, des Entwicklungshilfeministeriums und des Auswärtigen Amts finanziert.