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Landwirte können gegen Geheimhaltung der Gen-Mais-Felder vorgehen
Auch eine Stellungnahme des Europarechtlers Christian Tietje von der Universität Halle habe bestätigt, dass die Rahmenrichtlinie 2001/18/EG ein öffentliches Anbaukataster für Gen-Pflanzen verlange.
Auch aus Sicht des Naturschutzbundes Nabu sind die in mehreren Bundesländern geheim angelegten Versuchsfelder mit genmanipulierten Nutzpflanzen nicht vertretbar. So forderte der Naturschutzbund Nabu einen wirksamen und rechtlich abgesicherten Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Deutliche Kritik fand der NABU für einige Bundesländer, die den ersten Entwurf des Gentechnik-Gesetzes aktuell mit über 100 Änderungsanträgen im Bundesrat blockieren. "Es ist politisch grob fahrlässig, dass wegen engstirniger Machtproben auch dieses Jahr wieder in Deutschland Genpflanzen ohne nationale Regelungen angebaut werden", so Nabu-Präsident Olaf Tschimpke.
"Um die biologische Vielfalt gemäß internationaler Abkommen zu schützen, muss es große zusammenhängende GVO-freie Flächen geben", so die Forderung der Naturschützer. Akuten Handlungsbedarf sieht der Nabu auch bei der Überwachung des Genpflanzen-Anbaus, dem Monitoring, und der Definition der "guten fachlichen Praxis" (gfP) im Zusammenhang mit dem Anbau von GVO. "Es wäre völlig absurd, wenn - wie teilweise diskutiert ? ausgerechnet die Industrie als großer Nutznießer der Agrogentechnik die Anbau-Regeln für GVO festlegen würde", so Tschimpke.
Die grundlegenden Werte für die gfP müssten bereits im neuen Gesetz festgelegt werden. Sie sollten gewährleisten, dass die GVO-Erzeuger die nötige Vorsorge treffen, um den Schutz der Ökosysteme zu erhalten. Beim Monitoring müsse eine EU-weite und fachlich fundierte Regelung festgelegt werden, nach deren Muster dann auch in Deutschland verfahren werde.
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Am 24. Mai. 2004 unter:
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