Abschiebung
Pro Asyl erstattet Strafanzeige gegen BGS-Beamte
Ageeb sei mit Plastikfesseln an den Hand- und Fußgelenken gefesselt und mit dem Bauch auf die Matratze der Gewahrsamszelle gelegt worden. Danach hätten die Beamten seien seine Füße mit den Händen hinter dem Rücken verbunden. Diese Art der Fesselung sei international als "hogtie-Fesselung" (annähernd zu übersetzen mit: "Schweinefessel") bekannt. Die Gefährlichkeit dieser Fesselungsmethode sei erwiesen und in der internationalen Polizeipraxis bekannt, so die Organisation.
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation ist die Fesselung Ageebs in der Gewahrsamszelle rechtswidrig gewesen. Die Voraussetzungen des § 8 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) habe es nicht gegeben. Danach dürfe ein "Störer", der sich im Gewahrsam von Vollzugsbeamten befindet, gefesselt werden, wenn die Gefahr bestehe, dass er Begleitbeamte oder Dritte angreife oder Widerstand leiste, wenn er zu fliehen versuche oder zu befürchten sei, dass er sich aus dem Gewahrsam befreien werde oder wenn Selbstmordgefahr bestehe.
Nach den Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung in Frankfurt lag bezüglich der Vorfesselung keine dieser Voraussetzungen vor. Weder griff Ageeb die Beamten an, noch habe er vor seiner Fesselung Widerstand geleistet. Da er sich bereits im Gewahrsam befand, habe auch nicht die Gefahr einer Befreiung bestanden. Ageeb habe allerdings zwar einige Wochen vor seiner Abschiebung einen Suizidversuch unternommen. Dieser habe aber laut Pro Asyl eher einen gänzlichen Verzicht auf die Abschiebung nahegelegt. Vor diesem Hintergrund spricht die Organisation den Verdacht aus, dass Ageeb durch die völlig unverhältnismäßige, erniedrigende und schmerzhafte Fesselungsart geschwächt und entmutigt werden sollte.
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Am 25. Mai. 2004 unter:
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