Meeresschildkröten
Umweltstiftung kritisiert Verstöße gegen EU Richtlinien in Griechenland
Meeresschildkröten zählen zu den gefährdetsten Tieren der Welt. Die EU hat die Schildkröte daher unter besonderen Schutz gestellt: nach der FFH-Richtlinie müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Unechte Karettschildkröte und ihre Eiablageplätze zu schützen. Doch Griechenland verstoße immer wieder gegen diese Auflage, obwohl es als EU-Mitglied verpflichtet ist, die Richtlinie auf nationaler Ebene umzusetzen, kritisiert das Institut.
Bereits 1998 wurde Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof angeklagt, weil es seinen Verpflichtungen zum Schutz der Meeresschildkröte nicht nachgekommen sei. Daraufhin wurde der erste Meeresnationalpark Griechenlands mit eigener Verwaltung eingerichtet. Trotz des Drucks durch die EU habe dieser Prozess rund zwei Jahre gedauert. Anschließend habe sich die Situation zwischen 2001 und 2003 zunehmend verbessert.
Dieses Jahr aber komme das Land seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach und zahle weder Mittel, die es selbst zugesagt habe, noch Mittel, die der Parkverwaltung im Rahmen von EU-Förderungen zustehen würden, aus. Dies sei der Grund dafür, dass die Mitarbeiter auf Zakynthos keine Löhne bekämen und daher streiken würden.
"Im Olympia-Jahr, in dem alle Augen auf Griechenland gerichtet sind, vernachlässigt das Land seine Natur und bezahlt nicht einmal die Nationalparkwächter.", kritisiert Claus-Peter Hutter, Präsident von Euronatur.
Doch die Finanzsperre in Sachen Natur wirke sich auch auf andere griechische Nationalparke aus. Trotz Zusagen der griechischen Regierung, den Aufbau von 27 sogenannten ?Management Bodies?, die für die langfristigen Planungen innerhalb des Parks zuständig sind, zu unterstützen, hätten im Olympiajahr für das Umweltministerium andere Dinge Vorrang.
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Am 25. Mai. 2004 unter:
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