Einigung im Zuwanderungsgesetz
Neuer Streit um Ausformulierung des Gesetzentwurfes
Eckpunkte der Einigung im Zuwanderungsstreit
Der Weg zu einem Zuwanderungsgesetz scheint nach Gesprächen zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und den Parteivorsitzenden von SPD, CDU, CSU, FDP und Grünen frei. Die wichtigsten Punkte der Einigung im Überblick:
SICHERHEIT: Ausländer können aufgrund einer "TATSACHENGESTÜTZTEN GEFAHRENPROGNOSE" ausgewiesen werden. Für die rechtliche Überprüfung gibt es nur noch eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht.
Bei Abschiebungshindernissen sind MELDEAUFLAGEN, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kommunikationsverbote geplant. Die von der Union verlangte SICHERUNGSHAFT ist vom Tisch.
Vor Erteilung von Daueraufenthaltserlaubnissen und Einbürgerungen wird die REGELANFRAGE beim VERFASSUNGSSCHUTZ eingeführt.
"Geistige Brandstifter" wie so genannte HASSPREDIGER sollen ausgewiesen werden. Die Abschiebung liegt im Ermessen der Ausländerbehörden. SCHLEUSER werden ausgewiesen, wenn sie zu einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurden.
Verschärfungen im STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT kommen nicht.
Eine WARNDATEI für extremistische Ausländer soll es auf nationaler Ebene geben, falls eine solche Datei in Europa bis 2006 nicht zustande kommt.
ARBEITSMIGRATION: Es bleibt beim generellen ANWERBESTOPP. Allerdings erhalten HOCHQUALIFIZIERTE die Möglichkeit eines Daueraufenthalts. Ausländische STUDENTEN können nach Ende des Studiums einen Job in Deutschland aufnehmen. SELBSTSTÄNDIGE sollen zuwandern können, wenn positive Wirkungen für Wirtschaft und Beschäftigung zu erwarten sind.
HUMANITÄRES: Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung erhalten den FLÜCHTLINGSSTATUS gemäß der Genfer Flüchtlingskommission. Für problematische Einzelfälle sind HÄRTEFALLKOMMISSIONEN vorgesehen. Bei der geschlechtsspezifischen Verfolgung wird die unklar formulierte EU-Richtlinie für das Zuwanderungsgesetz präzisiert.
INTEGRATION: Ausländer erhalten einen Anspruch auf SPRACHKURSE, es soll zugleich Sanktionen bei Nichtteilnahme geben. Die Kosten für die Kurse übernimmt der Bund.
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Am 26. Mai. 2004 unter:
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