FAO tagt vom 5.-7. Mai 2004
Verhandlungen über internationale Richtlinien zum Menschenrecht auf Nahrung
Die Nichtregierungsorganisation FIAN fordert die deutsche Regierung auf, innerhalb der EU Initiativen zu ergreifen, um das Menschenrecht auf Nahrung auch in den neuen EU-Staaten zu garantieren. FIAN fordert außerdem die deutsche Regierung und die Europäische Union auf, ihre Verantwortung für die weltweite Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung anzuerkennen. Dazu gehört, dass das Dumping von landwirtschaftlichen Produkten in Entwicklungsländern gestoppt wird.
Auf dem letzten Welternährungsgipfel 2002 haben sich die Regierungen erneut verpflichtet, bis zum Jahr 2015 die Zahl der Hungernden weltweit zu halbieren. Heute leiden weltweit 840 Millionen Menschen an Hunger und Unterernährung. Der Zugang zu produktiven Ressourcen für die Ärmsten und die Einklagbarkeit des Menschenrechts auf Nahrung sind aus Sicht von FIAN Vorraussetzung um dieses Ziel zu erreichen. FIAN begrüßt deshalb dass die Regierungen in der FAO bis September 2004 freiwillige Richtlinien zur Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung erarbeiten. FIAN fordert die europäischen Regierungen auf, in den Verhandlungen ihre Verantwortung für die Bekämpfung des Hungers in der Welt anzuerkennen. Auch die Regelungen des Welthandels müssen in Zukunft dem Menschenrecht auf Nahrung untergeordnet werden.
Das Menschenrecht auf Nahrung ist Teil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Mit der Unterzeichnung des UN Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat sich Deutschland verpflichtet, international zu kooperieren, um das Menschenrecht auf Nahrung zu verwirklichen.
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Am 03. Mai. 2004 unter:
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