Geheimhaltung der Flächen illegal
Umstrittener Anbau von Gen-Mais in sieben Bundesländern gestartet
Die Anbauflächen mit dem so genannten Bt-Mais betrage insgesamt 300 Hektar, in Sachsen-Anhalt etwa 60 Hektar, sagte Rehberger. An dem Versuch beteiligten sich 29 Landwirte und zwar an sechs Standorten in Sachsen-Anhalt, zwei in Mecklenburg-Vorpommern, vier in Brandenburg, einem in Thüringen, fünf in Sachsen, neun in Bayern und zwei in Baden-Württemberg.
Ziel sei die Erprobung der Koexistenz von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais, erklärte Rehberger. Im Rahmen des Versuchs werde deshalb zusammen mit den Bt-Mais auf 700 Hektar auch konventioneller Mais angebaut. Die wissenschaftliche Begleitung übernehme die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Nach Ansicht des Europarechtlers Christian Tietje von der Universität Halle-Wittenberg verstößt die Geheimhaltung der Flächen gegen Europarecht. Entsprechend dem Grundsatz der "unmittelbaren Anwendbarkeit" gelte die neue EU-Freisetzungsrichtlinie, die bei einem solchen Anbau von Gen-Pflanzen eine grundsätzliche Informationspflicht der Behörden an die Öffentlichkeit vorsieht.
Die Grünen warfen der Landesregierung außerdem vor, die Risiken zu bagatellisieren. Die Bürger hätten ein Recht auf umfassende Information, sagte Sören Herbst vom Landesvorstand der Grünen. Die PDS kritisierte, dass das Land sich einfach über die Sorgen der Landwirte hinweggesetzt habe und statt Transparenz Geheimhaltung praktiziere.
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