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Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes befürwortet Einwegpfand

Zulässig

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat gefordert, bei der Ermittlung der Mehrwegquote den Anteil ausländischer Mineralwässer unberücksichtigt zu lassen. Das berichtet die Deutsche Umwelthilfe. Demnach sieht der Generalanwalt die grundsätzliche Zulässigkeit des Dosenpfandes als gegeben. Er habe in seinen Schlussanträgen zudem festgestellt, dass ein Pfandsystem die besten Ergebnisse zur Vermeidung von Littering, zur Erhöhung der Rücklaufquote und zu einer besseren stofflichen Verwertung liefere.

So sei es ausdrücklich zulässig, "wenn die nationalen Behörden es (ein DSD-Sammelsystem) durch ein Pfandsystem zur Sicherstellung der Rücknahme leerer Verpackungen ersetzen, um dadurch die getrennte Verwertung zu verbessern und das wilde Ablagern von Abfällen einzudämmen".

"Der Generalanwalt fordert in seinem Schlussantrag Bund und Länder implizit dazu auf, die bereits weitgehend abgestimmte Novelle der Verpackungsverordnung nun im Bundesrat zu verabschieden", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Eine Entscheidung des EuGH wird im Herbst erwartet. Bei den Plädoyers des Generalanwalts handelt es sich lediglich um für den EuGH unverbindliche Empfehlungen. So ist der EuGH in einer anderen Grundsatzentscheidung im Jahr 1988 zum Thema Pfand auf Getränkeverpackungen in Dänemark den Empfehlungen des damaligen Generalanwaltes nicht gefolgt und hat für den Mitgliedsstaat entschieden. Dänemark hat seit 2002 ebenso wie heute Deutschland, Finnland, Schweden und Norwegen ein Pflichtpfand auf Getränkeeinwegverpackungen eingeführt.