Keine Sondersteuer auf die süßen Verführer

Bundesrat stoppt Gesetz für Steuer auf "Alkopops"

Die vom Bundestag beschlossene Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke - so genannte Alkopops - liegt vorerst auf Eis. Der Unions-dominierte Bundesrat rief am Freitag in Berlin den Vermittlungsausschuss zu einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages an. Mit der Sondersteuer für die auch als "Premixes" bezeichneten Getränke hofft Rot-Grün, Jugendliche vom Alkoholkonsum abzuhalten. Sie soll für gut einen viertel Liter mit einem Alkoholgehalt von 5,5 Prozent rund 84 Cent betragen. Das Mehraufkommen aus der Sondersteuer soll der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zukommen.

Zugleich soll mit dem Gesetz die kostenlose Abgabe von Zigaretten als Proben oder zu Werbezwecken verboten und der Tabakindustrie eine Mindestgröße für Zigarettenpackungen vorgeschrieben werden. Danach muss eine Packung mindestens 17 Zigaretten enthalten. Eine Übergangsregelung ist für kleinere Packungen vorgesehen, die vor Inkrafttreten der Neuregelung hergestellt wurden. Ziel ist es, Jugendliche durch einen hohen Packungspreis vom Rauchen abzuhalten.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!