Kommunen & Parkgebühren
mobilogisch zieht Fazit zur Nutzung der "Brötchentaste" für Kurzzeitparker
Bisher musste laut Straßenverkehrsgesetz in den Bereichen mit Parkscheinautomaten ab der ersten Minute eine Gebühr erhoben werden. Mit der neuen Fassung wird es nun den Bundesländern ermöglicht, eigene Gebührenordnungen zu erlassen. Durch eine Rechtsverordnung dürfen die Länder auch ihre Kommunen emächtigen, eigene Gebührenregelungen einzuführen. Wenn das Land keine eigene Verordnung erlässt, können die Gemeinden direkt mit der Regelung des Bundes arbeiten. Mit der Brötchentaste sei die kuriose Mindestgebühr von 5 Cent je angefangener halber Stunde in den teilnehmenden Gebieten abgeschafft. Der für das kostenlose Abstellen benötigte Blanko-Parkschein soll an der Parkuhr mittels einer "Brötchentaste" abgerufen werden: Der Autofahrer parkt höchstens so lang, wie er benötigt, um sich Brötchen o.ä. besorgen kann.
Laut mobilogisch würden die meisten Bundesländer auf eigene Regelungen bei der Gebührenerhebung dennoch verzichten. Andere Möglichkeiten als die Brötchentaste würden nicht erprobt. Ganz im Gegensatz zu den allgemeinen Erwartungen hätten sich bisher noch nicht viele Gemeinden zum kostenlosen Kurzparken entschließen können. Sie würden zwischen den Forderungen der Gewerbetreibenden und dem Wissen, dass die Einnahmen aus den Parkgebühren stark sinken würden, schwanken, so mobilogisch. Und weiter: ?Logistik und Infrastruktur müssten nicht nur im gleichen Umfang weiter vorgehalten, sondern zusätzlich verstärkt werden.?
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Am 14. Jun. 2004 unter:
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Jeder zweite Bundesbürger verweigerte sich der Stimme »

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