Irakkrieg

Strafprozess gegen Kriegsgegner endet mit Niederlage für die Staatsanwaltschaft

Richter Rupp vom Frankfurter Amtsgericht hat am Montag, 14.6.2004, fünf angeklagte Kriegsgegner zu einer Geldbuße von je 5 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen zwischen 375 und 1.750 Euro gefordert. Die Betroffenen hatten während des Irakkrieges am 29.3.2003 an einer gewaltfreien Sitzdemonstration vor der US-Airbase Rhein/Main teilgenommen. Rupp gestand in seiner Urteilsbegründung den Kriegsgegnern zu, dass diese zu Recht in ihren Begründungen von einem völkerrechtswidrigen Krieg gesprochen haben. Obendrein wurde versucht, diesen nicht gerechtfertigten Krieg mit Halbwahrheiten und Unwahrheiten zu verkaufen, so Richter Rupp.

Richter Rupp hatte die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafbefehle ursprünglich nicht unterzeichnet. Daraufhin zwang ihn die Staatsanwaltschaft über das Landgericht, dennoch eine Hauptverhandlung durchzuführen. Wenn Richter Rupp nicht wegen des Nötigungsvorwurfs bestrafen wolle, müsse er zumindest in ein Ordnungswidrigkeitenverfahren überführen, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Im Prozess forderte die Staatsanwaltschaft erneut die strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung (§ 240 StGB). Richter Rupp lehnte dies unter Bezugnahme auf die Verfassungsgerichtsentscheidung (sog. Sitzblockadenentscheidung) von 1995 eindeutig ab. Bei gewaltfreien Sitzblockaden sei das Tatbestandsmerkmal der Gewalt nicht erfüllt. Außerdem könne er im Verhalten der Angeklagten kein sozialwidriges, rechtswidriges, mithin verwerfliches Handeln erkennen, worauf es aber für die Verwirklichung des Nötigungstatbestandes ankomme.

Der Staatsanwaltschaft warf Rupp vor, das Ordnungswidrigkeitenrecht als Hebel benutzt zu haben, um ihn zu einer Verurteilung zu drängen. Am liebsten - so Rupp - hätte er die Einstellung auch des Ordnungswidrigkeitsvorwurfs beschlossen. Da dies ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft in einer Hauptverhandlung nicht möglich sei, vollzog er eine "symbolische Verurteilung" (Rupp) der Angeklagten.

Die Kampagne "resist the war", die die Blockadeaktionen gegen den Irak-Krieg mitinitiiert hatte, wertet dieses Prozessergebnis als großen politischen Erfolg. Erstmals habe in den Frankfurter Verfahren ein Richter eindeutig von der Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges gesprochen und zugleich den Nötigungsvorwurf der Staatsanwaltschaft mit klarer verfassungsrechtlicher Begründung zurückgewiesen.

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