Schlupflöcher für Steuerhinterzieher
EU-Beschluss zu Zinsbesteuerung als völlig unzureichend kritisiert
Zum einen erfasst der EU-Beschluss nur Zinserträge, nicht jedoch Aktiengewinne, Dividenden und Erträge aus Derivatgeschäften. Giegold: "Die Banken arbeiten schon an neuen Angeboten und werben damit, dass mit diesem Gesetz nur die Dummen Steuern zahlen." Zudem gilt die neue Regelung zur Besteuerung von Zinserträgen nur für Privatpersonen; sie lässt sich leicht umgehen, indem im Ausland eine Kapitalgesellschaft gegründet wird. Diese Firma kann dann genau die gleichen Geldanlagen tätigen, wie vorher die Privatperson - allerdings in vielen Fällen steuerfrei.
Grundsätzlich geht das Gesetz, das für die meisten EU-Staaten automatische Kontrollmitteilungen über im Ausland erzielte Kapitalerträge vorsieht, nach Ansicht von Attac zwar in die richtige Richtung. Diese dürfen jedoch nicht auf bestimmte Kapitaleinkünfte beschränkt werden, sondern müssen generell gelten. "Wenn die Finanzminister wirklich etwas dagegen unternehmen wollen, dass Menschen mit großen Vermögen sich der Besteuerung entziehen können, müssen sie diese Regelung dringend ausweiten", forderte Sven Giegold.
Kritisch steht Attac auch den Plänen der EU-Kommission gegenüber, die steuerliche Bemessungsgrundlage europaweit zu harmonisieren, ohne gleichzeitig Mindestsätze für die Steuern festzulegen. Durch die harmonisierten Bemessungsgrundlagen kommt es zu einer hohen Transparenz im Bereich der zu erwartenden Steuerbelastung und der Wettbewerb um die niedrigsten Steuersätze wird sich verschärfen. Giegold: "Wer nur die Bemessungsgrundlagen harmonisiert, verschärft den ohnehin ruinösen Steuersenkungswettbewerb."
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Am 02. Jun. 2004 unter:
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