Praxisgebühr
Beim Notdienst nur noch ein Mal pro Quartal 10 Euro zahlen
Bisher muss für Notfälle jedes Mal neu eine Praxisgebühr entrichtet werden, es sei denn, es handelt sich um einen so genannten planbaren Notfall wie das Wechseln eines Verbandes. Künftig sollen die zehn Euro nur noch beim ersten Besuch beim Notdienst fällig werden. Muss der Patient im selben Quartal nochmals an einem Wochenende oder nachts notdienstlich behandelt werden, ist er von der Gebühr befreit. Dazu muss er eine Quittung vorzeigen. Die Regelung gilt ab 1. Juli.
KBV-Hauptgeschäftsführer Andreas Köhler sprach von einer "patientenfreundlichen Lösung". Damit gelte für den Notfalldienst die gleiche Regelung wie für den normalen Praxisbesuch. Auch hier kostet nur der Erstkontakt im Quartal zehn Euro Praxisgebühr.
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Am 23. Jun. 2004 unter:
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