Dumping-Löhne
Arbeitsamt putzen für vier Euro die Stunde
Vorausgegangen sei eine Ausschreibung der Reinigungsarbeiten in den Agenturen für Arbeit. Den Zuschlag hätten zwei Firmen erhalten, die bevorzugt Arbeitslose eingestellt hättten. Diese können laut Sozialgesetzbuch 165 Euro im Monat dazuverdienen, ohne Abstriche beim Arbeitslosengeld hinnehmen zu müssen. Ein Verdienst von 165 Euro entspricht bei einem allgemein verbindlichen Tariflohn von 6,18 Euro pro Stunde in Ostdeutschland einer monatlichen Arbeitszeit von etwa 27 Stunden.
In Westdeutschland dürfte bei einem Mindesttariflohn von 7,68 Euro etwa 21,5 Stunden gearbeitet werden. Diese Stundengrenzen werden nach Informationen von WISO von den Reinigungskräften regelmäßig überschritten. Das belegten eidesstattliche Versicherungen, die WISO vorlägen. In einem Fall sei die Arbeitszeit um bis zu 15 Stunden pro Monat überschritten worden. Damit verdiente die Reinigungskraft nur rund 4 Euro pro Stunde.
Die Bundesagentur für Arbeit verteidigte in WISO das Engagement der Firmen: Laut BA lägen Tariftreueerklärungen vor. Zweifel an der Zahlung von Tariflöhnen bestünden nicht. WISO lägen hingegen Schriftstücke vor, die das Gegenteil bewiesen: So hätten Innungen, Gewerkschaften und einzelne Agenturen die BA mehrfach auf die Praktiken der Reinigungsfirmen hingewiesen. Sabine Zimmermann, Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Zwickau, sagte in WISO: "Bei uns entsteht der Eindruck, dass man diese Billiglöhne bei der Agentur für Arbeit in Kauf nimmt."
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Am 29. Jun. 2004 unter:
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Proteste gegen Papier aus Urwald-Holz »

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