"Unanständig" bis "mafiös"

Geldstrafen im Münchener CSU-Mitglieder-Skandal

Im Prozess um gekaufte CSU-Mitglieder sind am Dienstag die drei Angeklagten wegen gemeinsamer Urkundenunterdrückung zu Geldstrafen zwischen 2400 und 5100 Euro verurteilt worden. Das Münchner Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Stadtrat Christian Baretti, der ehemalige Münchner JU-Chef Rasso Graber sowie die Vize-CSU-Ortsverbandschefin von München-Perlach, Stephanie Lütge, CSU-Aufnahmeanträge zurückgehalten sowie Fälschungen anderer gedeckt haben. Graber wurde zudem wegen Fälschung eines Antrags verurteilt. Der CSU-Landtagsabgeordnete Joachim Haedke, der als Drahtzieher der Manipulationen gilt, legte seine Parteiämter nieder.

Nach Auffassung des Gerichts war es das Ziel der Angeklagten, die Vorstandswahl am 5. Februar vorigen Jahres im Münchner Ortsverband Perlach zugunsten des CSU-Landtagsabgeordneten Heinrich Traublinger zu beeinflussen und seinen innerparteilichen Herausforderer Markus Blume auszuschalten.

Baretti muss 160 Tagessätze zu 30 Euro zahlen, Graber wurde zu 170 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt. Gegen Lütge verhängte das Gericht 120 Tagessätze zu 20 Euro. Bei über 90 Tagessätzen gilt ein rechtskräftig Verurteilter als vorbestraft. Gegen Baretti wurde bereits ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Den selben Schritt werde man jetzt gegen Graber unternehmen, kündigte CSU-Bezirkschefin Monika Hohlmeier an. Ob auch Lütge ausgeschlossen wird, werde der Bezirksvorstand am 5. Juli entscheiden.

Das Gericht stellte fest, die Belohnung von Parteibeitritten sei zwar "unanständig, aber nicht strafbar". Die Angeklagten seien nicht die Erfinder von Mitgliederkäufen gewesen. Haedke habe dafür Gelder fließen lassen, mindestens 100 Euro pro Neumitglied. "Sie haben die Grundregeln der Demokratie verletzt", sagte die Amtsrichterin in Richtung Anklagebank.

Das Gericht folgte in der Urteilsbegründung der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer von mafiösen Strukturen in der Münchner CSU gesprochen hatte sowie von Verhalten, das sonst nur im Bereich der organisierten Kriminalität bekannt sei. Hohlmeier wies diese Äußerungen als "nicht angemessen" zurück. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Die drei Jungpolitiker kündigten nach dem Urteilsspruch Berufung an.

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