Schutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für das Ehrenamt?
Der Gesetzesentwurf, der am 30.6.2004 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, enthält zwei Kernaussagen: Zum einen wird eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit über die Berufsgenossenschaft für die gewählten Ehrenamtsträger eingeführt. Über den Verein/ Verband ist dann eine gesetzliche Absicherung mit dem Leistungsrahmen der gesetzlichen Unfallversicherung möglich. Die Vereine müssen lediglich die Anzahl der "Ehrenamtsträger" nennen. Die Abrechnung erfolgt dann über die Berufsgenossenschaft und zwar nicht nach Versicherungssummen, sondern auf der vorgesehenen Basis der gemeldeten Personen. Noch steht nicht fest, was dies an Prämien kosten wird.
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Am 30. Jun. 2004 unter:
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