Schutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für das Ehrenamt?

Nun soll es einen neuen Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Führungskräfte in den Vereinen geben - so das Versprechen des Referentenentwurfs eines "Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter", der nach der Sommerpause im September verabschiedet und am 1.1.2005 in Kraft treten soll. Dahinter steckt neben der notwendigen Änderung von diversen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB VII) eine nicht uninteressante Chance, die persönlichen Risiken bei der Ausübung von Ehrenämtern abzusichern.

Der Gesetzesentwurf, der am 30.6.2004 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, enthält zwei Kernaussagen: Zum einen wird eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit über die Berufsgenossenschaft für die gewählten Ehrenamtsträger eingeführt. Über den Verein/ Verband ist dann eine gesetzliche Absicherung mit dem Leistungsrahmen der gesetzlichen Unfallversicherung möglich. Die Vereine müssen lediglich die Anzahl der "Ehrenamtsträger" nennen. Die Abrechnung erfolgt dann über die Berufsgenossenschaft und zwar nicht nach Versicherungssummen, sondern auf der vorgesehenen Basis der gemeldeten Personen. Noch steht nicht fest, was dies an Prämien kosten wird.

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