Friedensbewegung rügt Bundesregierung
Neue Irak-Resolution unterstellt die UNO den USA
Eine nüchterne Analyse des nun vorliegenden Entwurfs, der noch am Mittwoch verabschiedet werden soll, straft alle Verlautbarungen Lügen, welche die "volle Souveränität" des Irak und einen größeren Einfluss der Vereinten Nationen versprechen. Ziffer 9 spricht ausdrücklich davon, dass die multinationalen Streitkräfte im Irak bleiben sollen. Der Unterschied zur bisherigen Situation besteht lediglich darin, dass diese Militärpräsenz sich nun auf das "Verlangen der künftigen Interimsregierung" berufen kann. Dabei wird auf beiliegende Briefe verwiesen, deren Inhalt der Öffentlichkeit (bisher) aber nicht mitgeteilt wurde.
In Ziffer 10 heißt es, dass die "multinationalen Truppen" ermächtigt sind ("have the authority"), alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um "zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität in Irak" beizutragen. Auch hier wird ergänzend auf die anhängenden Briefe hingewiesen, in denen die Aufgaben der Truppen bei der Bekämpfung des "Terrorismus" beschrieben sein sollen. Des Weiteren wird in Ziffer 11 die "Sicherheitspartnerschaft" zwischen den multinationalen Truppen und der "souveränen Regierung" des Irak beschworen. Ein letztes Wort der irakischen Regierung bei militärischen Operationen der Besatzungstruppen ist nicht vorgesehen. Von einer "vollen Souveränität" des Irak könne also keine Rede sein.
Einen schwerwiegenden Sündenfall stelle Ziffer 13 dar: Hier wird - wiederum unter Verweis auf einen nicht veröffentlichten Brief des US-Außenministers - der Aufbau einer eigenen Einheit ("entity") beschlossen, die unter dem "Kommando der multinationalen Truppen", mithin der US-Armee, für den Schutz der UN-Präsenz im Irak sorgen soll.
UN-Mitgliedstaaten werden aufgefordert dieser Truppe Ressourcen und Kräfte zur Verfügung zu stellen. Faktisch bedeutet dies, dass sich eine internationale UN-"Blauhelm"-Truppe unter den Oberbefehl der USA begibt. Und um den Kniefall vor den USA noch auf die Spitze zu treiben, wird in Ziffer 15 der Wunsch geäußert, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mögen doch die "multinationalen Truppen" unterstützen - auch mit der Bereitstellung eigener Soldaten.
Die in der Resolution (Ziffer 12 und 4) ebenfalls in Aussicht gestellte Beendigung der Militärpräsenz (spätestens zum 31. Dezember 2005) kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich an der realen Besatzungssituation im Irak zumindest bis zu diesem Datum nichts ändern wird. Es ist ebenfalls Augenwischerei, wenn in Ziffer 7 der Resolution davon gesprochen wird, dass nun die Vereinten Nationen eine "führende Rolle" spielen würden. Ihre wirklichen Aufgaben sind auf Beratungstätigkeit der Interimsregierung insbesondere bei der Vorbereitung von Wahlen und beim zivilen Wiederaufbau und der humanitären Hilfe beschränkt.
Der Bundesausschuss Friedensratschlag wirft der Bundesregierung vor, mit ihrer Zustimmung zu dieser Resolution den völkerrechtswidrigen Irakkrieg nachträglich noch einmal zu legitimieren, den illegalen Besatzungsmächten weiterhin unumschränkte militärische Befugnisse einzuräumen und die Vereinten Nationen zu einem Anhängsel der USA machen. All dies widerspricht der Antikriegshaltung, welche die Bundesregierung seiner Zeit für sich reklamiert hatte.
Die UN-Resolution wird weder dem Wunsch der irakischen Bevölkerung nach voller Souveränität gerecht, noch wird sie das Chaos und den Widerstand im Land beenden können. Dies könnte nur eine wirkliche Exit-Strategie, die mit der sofortigen Beendigung der Besatzung beginnen und mindestens folgende weitere Schritte beinhalten müsste: Abzug der US-Militärpersonen (einschließlich Geheimdienstmitarbeiter und privater Sicherheitsleute) aus den Gefangenenlagern; Unterstellung der Gefängnisse unter eine irakisch-internationale Kommission, wobei die internationale Komponente vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond gebildet werden sollte. Der UN-Sicherheitsrat berät ein Programm zum wirtschaftlichen und infrastrukturellen Wiederaufbau des Landes; zu dessen Finanzierung sollen vor allem die Staaten der ehemaligen Kriegsallianz herangezogen werden (Reparationsleistungen).
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Am 08. Jun. 2004 unter:
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