Verbraucherschutz
Gericht stärkt Verbraucherrechte bei 0190er-Nummern
Dem Versuch der Telekom, über den Klageweg rund 5.500 Euro von dem Kunden einzutreiben, machte das OLG nun einen Strich durch die Rechnung.
Der Telekom sei bekannt gewesen, dass durch technische Defekte am Endgerät oder versehentliche Fehlbedienung Telefonverbindungen aufrecht erhalten werden können, ohne dass der Kunde dies bemerke, erklärten die Frankfurter Richter. Da der Kunde generell nicht damit rechne, dass nach Auflegen des Hörers die Verbindung fortbestehen könne, entspreche es dem Verbraucherschutz, dass der Netzbetreiber Schutzvorkehrungen trifft.
Der von der Telekom verklagte Kunde muss nun lediglich für eine genutzte Stunde Gebühren entrichten.
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Am 01. Jul. 2004 unter:
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