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Berliner Steuerzahler müssen für Pleitefonds der Bankgesellschaft aufkommen

Berliner Bankenskandal

Nach einer Meldung des Tagesspiegels vom 8. Juli 2004 muss jetzt das Land Berlin und damit der Berliner Steuerzahler für die Pleitefonds der Bankgesellschaft Berlin endgültig bluten. Da die Bankgesellschaft Berlin die ausgebliebenen Einnahmen aus den "Not leidenden Immobilienfonds" nicht selbst begleichen will und offenbar auch nicht kann, muss nunmehr der Berliner Steuerzahler zahlen. Damit steht fest, dass die Risikoübernahme hinsichtlich der desaströsen Fonds und der monströsen Krise der Bankgesellschaft einseitig durch die Berliner erfolgen soll, teilt der Bund der Steuerzahler mit.

Auch die vom Berliner Senat eingesetzte "Berliner Gesellschaft zum Controlling der Immobilien-Altrisiken" (BCIA) habe offenbar nichts zuwege gebracht, sondern nur noch weitere Kosten verursacht. Die Bankgesellschaft selbst versichere jetzt, dass die Risikoabwälzung auf die Berliner Bürger "ihre Haltung bezüglich der Wirksamkeit von Garantieverträgen der Fonds (gemeint ist die Risikoabsicherung durch das Land Berlin) voll bestätigt."

Dass erst jetzt die endgültige Zahlungsübernahme durch das Land Berlin und die Bürger bekannt gemacht wird, habe seine schlechten Gründe: Noch vor einer Woche sollte die Hauptversammlung der Bankgesellschaft Berlin stromlinienförmig über die Bühne gebracht werden, auf der von dieser Entwicklung kein einziges Wort seitens des Vorstandes erwähnt wurde. Und der Senat von Berlin versucht natürlich die Ferienzeit zu nutzen, um wieder einmal den Skandal verpuffen zu lassen.

Die Initiativen "Bürger gegen den Bankenskandal" und "Berliner Bankenskandal" und der "Bund der Steuerzahler" wiederholen angesichts dieser unverfrorenen Informationspolitik noch einmal ihre zentralen Forderungen an den Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin:

  1. Einsetzung von unabhängigen Sachverständigen, die alle Schulden, Risiken und Geschäftsperspektiven der Bankgesellschaft offen legt.
  2. Erarbeitung eines Insolvenzplanes, in welchem die Belange der Privatkunden, der Mitarbeiter und der Wirtschaftsregion Berlin angemessen berücksichtigt werden. 3. Verhandlungen mit den beteiligten Banken, um eine formelle Insolvenz abzuwenden. 4. Aufhebung des Risikoabschirmungsgesetzes vom 16.04.2002. 5. Verweigerung der weiteren Übernahme von Schulden und Risiken der Bankgesellschaft durch das Land Berlin.

Die Organisationen fordern erneut alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, im Sinne der 5 Forderungen unverzüglich tätig zu werden. Sie fordern alle Fraktionen auf, vom Senat von Berlin und der Bankgesellschaft zu verlangen, dem Abgeordnetenhaus und der Öffentlichkeit unmittelbar nach der Sommerpause eine detaillierte Aufstellung aller Zahlungen für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 vorzulegen.