Verbraucherschutz

Monopolkommission kritisiert Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes

In ihrem 15. Hauptgutachten geht die Monopolkommission hart ins Gericht mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes. Er trage den Erfordernissen einer effizienzorientierten Netzentgeltregulierung nicht Rechnung und vermöge die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Netzzugang nicht substanziell zu verbessern. Auch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen Beschlüsse des Bundeskartellamtes werden kritisiert, sie führten die Kartellaufsicht ad adsurdum. Der Bund der Energieverbraucher begrüßte die deutlichen Worte der unabhängigen Kommission als Basis für die Entwicklung von mehr Wettbewerb im Strommarkt zum Nutzen der Verbraucher.

Sehr deutlich wird die Wettbewerbsbehinderung durch die überteuerte Bereitstellung von Regelenergie bemängelt. Die Monopolkommission fordert die Einführung einer deutschlandweiten Regelzone unter Führung eines nicht konzernverbundenen Systembetreibers. Um den Marktmachtproblemen auf dem Stromgroßhandelsmarkt Rechnung zu tragen, sei eine intensivierte wettbewerbliche Aufsicht über diese Märkte notwendig. Sie sollte ebenfalls der künftigen Regulierungsbehörde übertragen werden.

In Deutschland sollte man in der Energiegesetznovelle zumindest vom Begriff der "elektrizitätswirtschaftlich rationellen Betriebsführung" Abschied nehmen; er sei durch den auch im Bereich der Telekommunikationsregulierung verwendeten Begriff der "effizienten Leistungsbereitstellung " zu ersetzen. Weiter sollte das Gesetz eine explizite Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Entwicklung anreizorientierter Preisregulierungsverfahren enthalten.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!