Cap Anamur
Schily versucht Retter zu Tätern zu machen
Die Flüchtlinge auf der Cap Anamur haben ihre Asylanträge auf einem deutschen Schiff, gegenüber einem deutschen Kapitän gestellt, in internationalen Gewässern. Der Kapitän ist deutschen Gesetzen unterworfen und hat pflichtgemäß diese Schutzbegehren an die maßgebliche deutsche Behörde weitergeleitet. Ein Kapitän sei keine Asylbehörde, sondern er habe vor allem eine humanitäre Pflicht - die Schiffsbrüchigen in einen sicheren Hafen zu bringen, so Pro Asyl. Dieser Hafen blieb der Cap Anamur und den 37 Schiffsbrüchigen verwehrt.
Deutschland und Italien hätten dieses Drama bereits am 1. Juli 2004 unspektakulär und humanitär beenden können. Schily und Pisanu mauerten, schwiegen und schoben nach einigen Tagen die Verantwortung auf Malta ab. Doch auch Malta fühlte sich nicht zuständig. Die Europäische Union regelt zwar in einer Verordnung (Dublin I und II), welcher Staat zuständig für eine Asylprüfung sein soll. In diesem Fall zeigte sich, dass diese Zuständigkeitsregelungen im Zweifelsfall zur gemeinsamen Nichtzuständigkeit führen.
Pro Asyl fordert, die Barrieren abzubauen und gefahrenfreier Wege für Flüchtlinge nach Europa zu schaffen. Dies sei eine Grundvoraussetzung, weil ansonsten selbst ein liberales Asylrecht wirkungslos bliebe. Ein effektiver Zugang zum Territorium und zu einem fairen Asylverfahren sei unerlässlich, damit Mitgliedsstaaten ihren internationalen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention gerecht werden. Anstatt die Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme noch weiter auszulagern, stähnden die europäischen Staaten vielmehr in der Pflicht, die Herkunftsregionen zu entlasten.
Die Organsiation Suchhotline zieht ihre Konsequenzen aus der Verhaftung der drei Cap-Anamur Mitarbeiter und verweigert Auskünfte für Anfragen aus Italien. Die italienischen Mitarbeiter wurden aufgefordert ihre Arbeit niederzulegen.
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Am 15. Jul. 2004 unter:
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