Bauen eingeschränkt
Bundestag verabschiedet Hochwasserschutzgesetz
Die entsprechenden Gebiete sollen von den Ländern innerhalb von fünf Jahren flächendeckend ausgewiesen werden.
Ackerbau soll in flutgefährdeten Regionen nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein. So dürfen dabei bestimmte Pestizide und Düngemittel nicht eingesetzt werden. Auch muss der entsprechende Boden ganzjährig bepflanzt sein. In den besonders erosionsgefährdeten "Abflussbereichen" soll Ackerbau generell verboten werden.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im September mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Unions-dominierten Länderkammer.
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Am 02. Jul. 2004 unter:
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« Das Unesco-Weltkulturerbe in Deutschland
Banken rechnen vielfach Hausbau-Kosten schön »

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