Zivildienst verkürzt, viele Ausnahmen
Bundestag versucht Rettung der Wehrpflicht
Nur das Verwaltungsgericht (VG) Köln verschonte aber die Wehrpflichtigen vor der Einberufung. Als einziges Gericht hat es zudem bereits im Hauptsacheverfahren geurteilt. Die anderen Gerichte haben bisher nur in Eilverfahren vorläufige Beschlüsse gefällt, ohne die Rechtslage eingehend zu prüfen. Sie deuteten jedoch an, die aktuelle Einberufungspraxis sei durchaus rechtswidrig; doch könnten sich Wehrpflichtige nicht auf eine Gleichbehandlung im Unrecht berufen. Das VG Köln war dem ausdrücklich entgegengetreten. Das Gebot der Wehrgerechtigkeit sei verletzt, es könne nicht mehr die Rede davon sein, dass die Wehrpflicht allgemein sei. Jeder Wehrpflichtige könne sich darauf berufen, von willkürlichen Akten der Verwaltung verschont zu bleiben, und verlangen, dass er ebenfalls nicht einberufen werde.
Das neue Gesetz versucht jetzt die Wehrpflicht zu retten, indem die bisher nur als Verwaltungsvorschrift existierenden weitgehenden Ausnahmen in ein Gesetz gegossen werden. So sollen Verheiratete künftig auf Antrag vom Kriegs- oder Zivildienst befreit werden. Dies gilt auch für Wehrpflichtige, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder das Sorgerecht für mindestens ein Kind haben. Gleichermaßen auf Antrag befreit werden sollen Wehrpflichtige, deren Eltern oder Geschwister an den Folgen einer "Wehr- oder Zivildienstbeschädigung" gestorben sind. Auch wenn bereits zwei Geschwister eines Wehrpflichtigen ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, den Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet haben, kann der Betreffende auf Antrag befreit werden.
Ferner sollen künftig auch Wehrpflichtige vom Zivildienst zurückgestellt werden, die nach dem Abitur eine betriebliche Ausbildung aufgenommen haben oder im Beamtenverhältnis ausgebildet werden. Studierende sollen der Neuregelung zufolge ab dem dritten Semester nicht mehr vor ihrem Hochschulabschluss einberufen werden. Auch bei anderen Ausbildungsformen gilt, dass die Betreffenden nicht vor dem Abschluss einberufen werden, sobald sie ein Drittel der Lehrzeit absolviert haben. Vom Kriegs- oder Zivildienst befreit wird ferner, wer einen Betrieb leitet oder im elterlichen Betrieb tätig ist.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im September mit der Vorlage befassen. Die Gesetzesänderung bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Unions-dominierten Länderkammer.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 02. Jul. 2004 unter:
nachrichtenStichworte:
« Banken rechnen vielfach Hausbau-Kosten schön
40 Jahre Freiwilligendienste in Deutschland »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
- Emanzipation der Frau: Kristina Schröder, Frauenqoute und Gleichberechtigung
- Fitness & Wellness durch Sport im Alter
