Antisemitismus
Hohmann aus CDU ausgeschlossen
Hohmann hatte in einer Rede am 3. Oktober 2003 Juden in Verbindung mit dem Begriff "Tätervolk" gebracht. Die Äußerungen hatten eine Welle des öffentlichen Protestes ausgelöst. Die Unions-Bundestagsfraktion hatte Hohmann im November 2003 aus ihren Reihen ausgeschlossen. Daraufhin hatte die Hessen-CDU das Parteiausschlussverfahren eingeleitet.
Boddenberg sah die Auffassung der Partei bestätigt, wonach Hohmann "erheblich gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei verstoßen" habe. Zur Begründung zitierte er Passagen des Parteigerichtsbeschlusses, wonach Hohmann mit einer "argumentativen Verquickung von Judentum und Bolschewismus ein Klischee verwendet, das schon die Nationalsozialisten als Vorwand und Rechtfertigung für die Verfolgung und industriemäßige Tötung von Millionen europäischer Juden missbraucht" hätten.
Mittel, Zweck und Ziel dieser Ausführungen seien mit den Grundsätzen der CDU unvereinbar, argumentierte das Parteigericht laut Boddenberg. Danach liegt ein Verstoß gegen die Parteigrundsätze vor, "wenn die grundlegenden Wertvorstellungen der Partei und die Kernaussagen eines Programms nicht beachtet werden".
Bis heute habe sich der fraktionslose Abgeordnete zudem "nicht klar von seiner Rede distanziert", kritisierte Boddenberg. Das bemängelte auch das Parteigericht, das laut CDU in Hohmanns "nachträglichem Verhalten" einen "erheblichen Verstoß gegen die Ordnung der Partei" feststellte.
CDU - Anwalt Christofer Lenz zeigte sich über die Deutlichkeit, mit der das Schiedsgericht entschieden habe, überrascht. Das habe er im Vorfeld "in dieser Schärfe nicht erwartet". Lenz fügte hinzu: "Wir hatten keine Garantie, dass das Parteigericht so entscheiden würde. Umso zufriedener sind wir."
Der Grünen-Fraktionschef im Hessischen Landtag, Tarek Al-Wazir, sagte, jetzt müsse sich zeigen, ob die CDU die Trennung von Hohmann auch ernst meine. Bislang werde Hohmann in seiner Heimatregion noch immer zu Veranstaltungen der CDU eingeladen. Al-Wazir kritisierte zugleich, dass die hessische CDU erst nach massivem Druck der Öffentlichkeit und der Bundespartei bereit gewesen sei, ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten.
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Am 20. Jul. 2004 unter:
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