Warnhinweise

Schädliche Holzschutzmittel jetzt eindeutig gekennzeichnet

Ab Freitag müssen Holzschutz-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel (so genannten Bioziden) eindeutig mit Warnhinweisen versehen sein. Der Gesetzgeber schreibe nunmehr Warnsymbole, Hinweise zu Schutzmaßnahmen sowie zur umweltgerechten Entsorgung vor. "Käufer können nun an orange-schwarzen, quadratischen Gefahrensymbolen mit Andreaskreuz oder gar Totenkopf auf dem Etikett erkennen, dass hier Giftiges und Gesundheitsschädliches in ihre Hände gerät", stellt die Verbraucherzentrale NRW die Neuerungen vor.

Zudem: Ob Anwender Handschuhe oder Schutzbrille tragen sollen, welche Nebenwirkungen möglich seien und wie mit Produktresten und Verpackung umzgehen sei - all das müsse hier nun schwarz auf weiß zu lesen sein. "Diese Informationen erleichtern es nicht nur, sich für vergleichsweise weniger schädliche Produkte zu entscheiden, sondern auch den umwelt- und gesundheits­schützenden, sachgerechten Gebrauch", so die Verbraucherzentrale.

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