Weiterbildung

GEW begrüßt lebenslanges Lernen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Ansätze in dem Abschlussbericht der Expertenkommission zur "Finanzierung Lebenslangen Lernens" gelobt. "Das Gutachten ist eine gute Vorlage. Jetzt muss die Politik die vorwärtsweisenden Vorschläge schnell aufgreifen und ein Handlungskonzept entwickeln", erklärte Ursula Herdt, für berufliche Bildung und Weiterbildung verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied. Die GEW unterstützt vor allem die Forderung der Kommission nach einem ,Erwachsenen-BAFöG'. Nicht nur Manager hätten das Recht auf lebenslanges Lernen, so Herdt. Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, Arbeitslose, Alleinerziehende und Migranten müssten stärker für die Weiterbildung gewonnen werden.

Sie brauchten diese Qualifikationen als Grundlage, um sich in Gesellschaft und Beruf zu integrieren. Ohne ein solides finanzielles Unterstützungssystem bleibe dieses Ziel aber Makulatur. Auch das Nachholen von Schul-, Hochschul- und Berufsabschlüssen im Sinne einer "zweiten Chance" sei ein sinnvolles "Schlüsselelement" für ein Konzept "Lebenslangen Lernens".

Herdt verstärkte die Forderung der Kommission, die von der öffentlichen Hand für die Weiterbildung bereit gestellten Mittel zu erhöhen. Problematisch sei allerdings, auch die Weiterbildungsteilnehmer noch stärker in die Pflicht zu nehmen. "Weiterbildung kostet den Einzelnen schon jetzt viel Geld. Noch höhere Beiträge schrecken ab", betonte die GEW-Sprecherin. Die individuelle Verantwortung für die Mitfinanzierung von Weiterbildung dürfe nicht zum "Einfallstor für eine zusätzliche Belastung" der Teilnehmer werden.

Herdt kritisierte, dass die Kommission im Bereich der von der Arbeitsverwaltung geförderten beruflichen Weiterbildung nicht deutlich Farbe bekannt habe. "Die Branche befindet sich im freien Fall. Über 20.000 Arbeitsplätze sind bereits verloren gegangen, weitere werden zurzeit abgebaut", sagte die Gewerkschafterin. So bleibe die Qualität aus Kostengründen auf der Strecke. Insbesondere Langzeitarbeitslose erhielten keine Fördermaßnahmen mehr, ihnen bleibe damit der Weg zurück in den Beruf verschlossen.

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