Kritik an Rechtssprechung bei Verkehrsdelikten
"Autobahnraser" auf Bewährung verurteilt
Es sei nicht nachvollziehbar, wenn ein Gericht wie im Fall des Daimler- estfahrers einen Autofahrer als eindeutig schuldig für einen schweren Unfall mit Todesfolge ansehe, gleichzeitig aber die Strafe bis zur Harmlosigkeit reduziere. Das Revisionsurteil stehe damit in der Tradition vergleichbarer Fälle, die lebensbedrohliche Verkehrsvergehen als Kavaliersdelikte erscheinen ließen.
"Es geht nicht darum Menschen vorschnell abzuurteilen oder leichtfertig zu bestrafen. Aber wenn ein Gericht wie im Falle des rasenden Testfahrers eindeutig die Schuld des Angeklagten feststellt, sollte die Strafe das auch zum Ausdruck bringen.", so Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender. Schließlich sei Raserei mit Todesfolge eine schwerwiegende Straftat und keine Bagatelle.
Eine strengere Bestrafung von schweren Verkehrsdelikten sei erforderlich, um im Sinne der Abschreckung positiv auf das Verkehrsverhalten einzuwirken. Es gelte insbesondere Rasern - zum Beispiel durch frühzeitigen und dauerhaften Entzug des Führerscheins - Einhalt zu gebieten. Strafen allein reichen aus Sicht des VCD allerdings nicht aus, um den Verkehr auf deutschen Straßen sicherer zu machen. Hier sei die Politik in Bund und Ländern maßgeblich gefordert.
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Am 29. Jul. 2004 unter:
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