Kritik an Rechtssprechung bei Verkehrsdelikten

"Autobahnraser" auf Bewährung verurteilt

Der sogenannte Autobahnraser von Karlsruhe soll auf freiem Fuß bleiben. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den 35-Jährigen am Donnerstag in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Verkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Es fällte damit im Berufungsverfahren ein deutlich milderes Urteil als das Amtsgericht Karlsruhe, das den Versuchsingenieur von DaimlerChrysler zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt hatte. Die Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, kündigte Revision vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe an. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. kritisiert die Rechtssprechung bei schweren Verkehrsdelikten als unangemessen nachsichtig.

Es sei nicht nachvollziehbar, wenn ein Gericht wie im Fall des Daimler- estfahrers einen Autofahrer als eindeutig schuldig für einen schweren Unfall mit Todesfolge ansehe, gleichzeitig aber die Strafe bis zur Harmlosigkeit reduziere. Das Revisionsurteil stehe damit in der Tradition vergleichbarer Fälle, die lebensbedrohliche Verkehrsvergehen als Kavaliersdelikte erscheinen ließen.

"Es geht nicht darum Menschen vorschnell abzuurteilen oder leichtfertig zu bestrafen. Aber wenn ein Gericht wie im Falle des rasenden Testfahrers eindeutig die Schuld des Angeklagten feststellt, sollte die Strafe das auch zum Ausdruck bringen.", so Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender. Schließlich sei Raserei mit Todesfolge eine schwerwiegende Straftat und keine Bagatelle.

Eine strengere Bestrafung von schweren Verkehrsdelikten sei erforderlich, um im Sinne der Abschreckung positiv auf das Verkehrsverhalten einzuwirken. Es gelte insbesondere Rasern - zum Beispiel durch frühzeitigen und dauerhaften Entzug des Führerscheins - Einhalt zu gebieten. Strafen allein reichen aus Sicht des VCD allerdings nicht aus, um den Verkehr auf deutschen Straßen sicherer zu machen. Hier sei die Politik in Bund und Ländern maßgeblich gefordert.

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