Urteil
Freies Fahrradparken weiterhin erlaubt
"Eine Verbotspolitik ist der falsche Weg. Wir brauchen komfortable und zielnahe Parkmöglichkeiten für Fahrräder an wichtigen Punkten wie Bahnhöfen oder in Einkaufszonen," sagte der ADFC-Bundesvorsitzende Karsten Hübener.
Der ADFC lehnt daher eine angestrebte Änderung der StVO ab, die Parkverbote für Fahrräder zulassen soll. Vielmehr sollten Gemeinden bei der Neuplanung von zentralen Bereichen mit hohem Besucherverkehr das Fahrradparkangebot frühzeitig berücksichtigen. "Wer ein gutes Angebot schafft, bringt mehr Menschen aufs Rad und entlastet so die Innenstädte vom Autoverkehr," sagte Hübener.
Auch eine Fahrradstation könne den Bedarf an kurzzeitigem Fahrradparken nicht decken. Denn wer nur kurz etwas einkaufen oder sich Fahrkarten besorgen möchte, brauche keinen dauerhaften Parkplatz. Besser wäre hier die Einführung einer zeitlich begrenzten Nutzung von Abstellanlagen und die regelmäßige Entfernung von "Schrotträdern" die nach dem Abfallrecht möglich und geboten ist. (BVerwG, 3 C 29.03)
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Am 29. Jul. 2004 unter:
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« Lage in Bangladesch kritisch
"Autobahnraser" auf Bewährung verurteilt »

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